Beseitigung der Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht:
GdP: EuGH-Entscheidung ist wichtiger Etappensieg
Hintergrund waren Klagen der GdP wegen altersdiskriminierender Besoldung durch die Dienstaltersstufen. Nachdem der EuGH damit die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht hat, so der GdP-Vorsitzende, sei nun die Frage der Verjährung nach nationalem Recht zu klären. Ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung zu leisten ist, müsse auf nationaler Ebene entschieden werden.
GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr."
GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr."