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Kritik an Sparplänen der Landesregierung

GdP-Sachsen-Anhalt: Innere Sicherheit vor dem Kollaps

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das jetzt veröffentlichte Personalentwicklungskonzept (PEK) der Landesregierung. Entgegen aller Ankündigungen soll weiter drastisch Personal bei der Polizei abgebaut werden. Das vorgebene Stellenziel im Polizeivollzug mit Ablauf des 31.12.2013 von 6.165 Stellen kollidiert mit dem Stellenziel für 2016 mit 6.000 Stellen, da in der Zwischenzeit 821 Polizeibeamte das Pensionsalter erreichen.

Das PEK steht damit eindeutig im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem sich die Partner auf eine Stellenzahl von „deutlich über 6000 Polizisten“ verständigt hatten und die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum als zentrales Anliegen ausgegeben haben. Von einer belastungsorientierten Fortschreibung des PEK, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt ist der GdP nichts bekannt. Auch die gegenwärtigen Einstellungszahlen werden schon im Jahre 2015 ein Absinken der Personalstärke auf unter 6000 nicht verhindern.

Noch dramatischer sind die geplanten Einsparungen im Bereich der Polizeiverwaltung, hier soll bis Ende 2016 fast jede zweite Stelle wegfallen. Bisher gibt es immer noch keine vollständige Aufgabenanalyse und –kritik in der Polizeiverwaltung. Die Sonderaufgaben der Polizeiverwaltung, wie Kampfmittelbeseitugungsdienst oder die zentrale Bußgeldstelle wird immer noch den originären Aufgaben der Verwaltung zugerechnet.

Damit steht der Kollaps unmittelbar vor der Tür. Die Alltagsbelastung ist schon jetzt enorm, einige Dienststellen sind nur unter erheblichen Kraftanstrengungen in der Lage, die erforderlichen Personalstärken aufrecht zu halten. Manche Verwaltungsaufgaben sind nur mit teilweise abenteuerlichen Regelungen und einer Mehr-(Über)belastung einzelner Mitarbeiter zu bewältigen. Die Arbeitsverdichtung hat schon jetzt enorme Folgen, so u.a. die deutlich über dem Durchschnitt liegende Krankenrate.

Ein Festhalten an den jetzt geplanten Kürzungen führt aus Sicht der GdP dazu, dass die erforderlichen Vollzugs- und Verwaltungsaufgaben spätestens 2015 nicht mehr in ihrer Gesamtheit erfüllt werden können.
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