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Straftäter dürfen nicht über sichere Kommunikationstechnik verfügen

Berlin.

„Befürworter und Gegner überziehen in ihren Argumentationen“, wertet der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Dieter Wiefelspütz den Stand der Auseinandersetzung um die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die so genannte Online-Durchsuchung.

In einem Gespräch mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Konrad Freiberg und dem stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Hugo Müller am Montag, 8. Oktober 2007 in Berlin zeigte sich Wiefelspütz dennoch überzeugt, dass „die Online-Durchsuchung kommt“. Die SPD wird nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung entscheiden, ob sie die Online-Durchsuchung will.

 

  
 
 
 
 
 
 
 
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg, Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Hugo Müller, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender.
 
Foto: Holecek
 
Es sei lediglich eines von Hunderten von Instrumenten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, aber ein wichtiges. Schon der hohe finanzielle und personelle Aufwand eines solchen Zugriffs sollte Skeptiker davon überzeugen, dass diese Methode nicht flächendeckend angewandt werden könne.

Mit der rasanten technologischen Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation gerieten die Ermittler immer mehr in Bedrängnis. Wiefelspütz: „Um Telefonüberwachungsmaßnahmen bei der Internet-Telefonie überhaupt zu ermöglichen, nämlich abhören zu können, bevor die Verschlüsselungstechnik verschiedener Voice-Over-IP-Programme einsetzt, ist ebenfalls ein heimlicher Zugriff auf den betreffenden Rechner notwendig. Für eine solche Manipulation der Hardware besteht keine Rechtsgrundlage, obwohl das Abhören von Telefonaten der Polizei erlaubt ist. Auch hier muss der Gesetzgeber tätig werden, denn es kann nicht sein, dass Straftäter über sichere Kommunikationstechniken verfügen können, an die die Polizei nicht herankommt.“
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