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Empfehlung des 39. Verkehrsgerichtstages unverständlich

Führerscheinentzug und Fahrverbote ausweiten

Hilden.

Als unverständlich bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Haltung des 39. Verkehrsgerichtstages in Goslar, Führerscheinentzug und Fahrverbote nicht auszuweiten und weiterhin nur auf Verkehrsdelikte zu begrenzen. Nach Auffassung der GdP müssen Führerscheinentzug und Fahrverbote auch bei Straftaten möglich sein, die in Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs stehen.

GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: "Bei vielen Taten spielt das Auto eine Rolle, sei es als unmittelbares Tatwerkzeug, Reise- oder Fluchtfahrzeug. Seit Jahren diskutieren wir die notwendige Erweiterung des Strafenkataloges, um es den Richtern zu erleichtern, die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Täters bei der Strafverhängung gezielter berücksichtigen zu können. Einen jungen Täter trifft ein Fahrverbot härter als eine Geldstrafe, die der reiche Vati zahlt."

Mit dem Auto reisenden Fußball-Gewalttätern oder Rechtsextremisten könnte es durch die Fahrbeschränkungen erschwert werden, Orte und Plätze zu erreichen, an denen sie weitere Straftaten begehen wollen.

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