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Verhandeln statt verordnen

GdP-Sachsen-Anhalt: Vereinbarung für Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse

Magdeburg.

Im Finanzministerium unterzeichneten am heutigen Mittwoch Innenminister Holger Hövelmann, Finanzminister Jens Bullerjahn, der DGB-Landesvorsitzende Udo Gebhardt und der Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, Maik Wagner, eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Beamtenrechtsfragen. Die Vereinbarung dient der Ausgestaltung des Beteiligungsrechts der Gewerkschaften an der Vorbereitung beamtenrechtlicher Regelungen, die durch das am 15. Dezember 2009 verabschiedete Landes-beamtengesetz erstmals festgeschrieben wurde.

Bei der Unterzeichnung waren außerdem Vertreter des MI, der GdP und Verdi anwesend.

Mit der Föderalismusreform I sind u.a. die Kompetenzen für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten auf die Bundesländer übergangen. Damit eine frühzeitige und umfassenden Beteiligung der Gewerkschaften auch auf Landesebene sicher gestellt werden kann, hatte der DGB der Landesregierung vorgeschlagen, eine diesbezügliche Vereinbarung zu unterzeichnen. Es sollte nicht erst das förmliche Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsprozess abgewartet, sondern bereits im Stadium der Gesetzes- und Verordnungsentwicklung mitgewirkt werden.
Die Landesregierung lehnte diese Vorschläge bisher ab, da sie eine exekutive Eigenverantwortung wahrzunehmen habe. Der DGB hatte entgegnet, dass es in anderen Bundesländer bereits entsprechende Regelungen gibt.

Nach einer entsprechenden Änderung im Landesbeamtengesetz ist seit kurzem die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen entsprechenden Vereinbarung vorgesehen.


siehe auch 13.01.2009 und 7. März 2008




Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 158/10

Magdeburg, den 10. November 2010

Ministerien und Gewerkschaften vereinbaren Zusammenarbeit bei der Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse

Gemeinsame Presseerklärung:

Im Finanzministerium unterzeichneten am heutigen Mittwoch Innenminister Holger Hövelmann, Finanzminister Jens Bullerjahn, der DGB-Landesvorsitzende Udo Gebhardt und der Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, Maik Wagner, eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Beamtenrechtsfragen. Die Vereinbarung dient der Ausgestaltung des Beteiligungsrechts der Gewerkschaften an der Vorbereitung beamtenrechtlicher Regelungen, die durch das am 15. Dezember 2009 verabschiedete Landes-beamtengesetz erstmals festgeschrieben wurde.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte zum Abschluss der Vereinbarung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen: „Ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Landesregierung und ihren Beamtinnen und Beamten darf keine Schönwetterveranstaltung sein. Die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften haben wir deshalb nicht nur im Gesetz festgeschrieben, sondern geben ihr mit der heutigen Vereinbarung auch eine verbindliche Form.“

Zur Vereinbarungsunterzeichnung erklärte der Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD): „Die Vereinbarung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die heutige Unterzeichnung kann aber nur ein erster Schritt sein. Es wird zukünftig darauf ankommen, das verabredete Beteiligungsverfahren auch mit Leben zu erfüllen und durch regelmäßige Information und Konsultation gemeinsam dafür zu sorgen, dass über alle Frage des öffentlichen Dienstrechts konstruktiv beraten werden kann“.


Udo Gebhardt, Vorsitzender des DGB-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, sieht in der Vereinbarung erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten der Gewerkschaften zugunsten von Beamtinnen und Beamten. „Zugleich übernehmen die Gewerkschaften damit bewusst auch einen Teil Verantwortung für die Entwicklung des Landes insgesamt", sagte Gebhardt.

„Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Innen- sowie dem Finanzministerium und den Gewerkschaften ist für den Erfolg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Sachsen-Anhalt von entscheidender Bedeutung. Die frühzeitige und umfassende Beteiligung des dbb und des DGB, die bei den Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Landesbeamtenrechts und der Besoldung schon gängige Praxis war, haben wir jetzt verbindlich festgeschrieben. Die Beteiligungsvereinbarung ist ein gemeinsamer Erfolg der beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen“, sagte dbb-Landeschef Maik Wagner.

Insbesondere wurden folgende Punkte vereinbart:

Zwischen den Beteiligten finden regelmäßige Spitzengespräche zu allgemeinen und grundsätzlichen Fragen des Beamtenrechts sowie Fachgespräche zum Austausch über die aktuellen Entwicklungen des Beamtenrechts statt.

An Gesetzes-, Verordnungs- und Erlassentwürfen zu allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen, also solchen, die den Status, die Alimentation und den beruflichen Werdegang der Beamten betreffen, werden die Spitzenorganisationen – zeitgleich mit den anderen Ressorts der Landesregierung – mit dem Recht zur Stellungnahme bzw. im Wege der Anhörung beteiligt.

Die durch die Spitzenorganisationen abgegebenen Vorschläge und Einwände werden im Kabinett bzw. im Landtag dargestellt. In den Fällen in denen sie nicht berücksichtigt wurden, werden die Gründe dafür genannt.

Die Spitzenorganisationen selbst können den beteiligten Ministerien Vorschläge für beamtenrechtliche Regelungen vorlegen. Zu den Vorschlägen wird nach Prüfung schriftlich durch die Ministerien Stellung genommen.

Impressum:


Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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