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Umzugskostenvergütung für Vorverwendungen nach dem Personalentwicklungskonzept

Im Dezember hatten wir von der Thematik der Vorverwendungen auf dem Flughafen Frankfurt/Main der wiedereingestellten Laufbahnabsolventen berichtet. Hier ging es speziell um die Frage der Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV). Vom Grundsatz gilt nämlich, dass alle ledigen Beamtinnen und Beamten ohne eigenen Hausstand, bei einer Verwendung von einem Jahr, die UKV zugesagt werden und somit keine […]

Im Dezember hatten wir von der Thematik der Vorverwendungen auf dem Flughafen Frankfurt/Main der wiedereingestellten Laufbahnabsolventen berichtet.

Hier ging es speziell um die Frage der Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV). Vom Grundsatz gilt nämlich, dass alle ledigen Beamtinnen und Beamten ohne eigenen Hausstand, bei einer Verwendung von einem Jahr, die UKV zugesagt werden und somit keine Unterkunft durch die Behörde bezahlt wird. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen sich auf eigene Kosten eine Unterkunft hätten suchen müssen.

Auf Initiative der GdP-Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei haben wir diese Entscheidung kritisiert und uns auf den jeweiligen Ebenen für ein Absehen von der UKV stark gemacht.

Anfang der 2. Januarwoche erging nun die Entscheidung des Bundespolizeipräsidiums. Das BPOLP hat nach Abstimmung mit dem BMI festgelegt, dass bei Vorverwendungen im Rahmen des PEK (hier in Form einer 12-monatigen Abordnung) von der UKV absehen werden kann.

Darüber hinaus wurde entschieden, Anträge auf Erteilung der UKV-Zusage zum neuen Dienstort (Bundespolizeiabteilung, …) nach Ablauf der Verwendung in Frankfurt/Main zu entsprechen, d.h. die UKV kann erteilt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung.

Durch die getroffene Entscheidung des BPOLP ist nun gewährleistet, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen, welche die Vorverwendung absolvieren, nicht noch zusätzliche Kosten tragen müssen.

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