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GdP: Lockerung des Alkoholverbotes für Fahrer rollender Bomben „völlig absurd“

Berlin.

Als „völlig absurd“ bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Bundesverkehrsministers, das absolute Alkoholverbot für Fahrer von Transporten gefährlicher Güter zu lockern. Mit der für 2013 anstehenden Revision der Gefahrgutverordnung für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schienen und Binnenwasserstraßen soll der aktuelle Alkoholpegel von 0 auf 0,5 Promille angehoben werden. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Künftig sollen die Fahrer erst bestraft werden, wenn bei ihnen ein Alkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr gemessen wird. Dabei übersieht der Bundesverkehrsminister, dass medizinisch die Fahruntüchtigkeit bereits bei 0,3 Promille eintreten kann.“

Witthaut: „Vergessen sind wohl die Bilder von der verheerenden Gefahrgutunfällen, wie die Explosion eines Propylen-Transporters auf dem spanischen Campingplatz Los Alfaques, am 11. Juli 1978, die 217 Menschen das Leben kostete oder der Tag, im Juli 1987, an dem ein Tanklastzug ungebremst in eine Eisdiele im sauerländischen Herborn raste und sechs Menschenleben forderte. 38 Personen wurden verletzt, 12 Häuser brannten aus, 44 Menschen verloren ihre Wohnungen.“

Beide Ereignisse waren Anlass für den deutschen Gesetzgeber eine Gefahrgutgesetzgebung aus dem Boden zu stampfen. Witthaut: „Eine gute und wichtige Entscheidung. Das absolute Alkoholverbot für die Fahrer solcher rollenden Bomben muss bleiben.“
 
 
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