GdP M-V fordert Vorratsdatenspeicherung und Ausbau des Terrorabwehrzentrums
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien. Einen grundlegenden Verstoß gegen das Grundgesetz sah es aber nicht.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Bernhard Witthaut hatte Ende Oktober letztmalig und zum wiederholten Male in diesem Jahr erklärt: „Es ist höchste Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Die derzeitig fehlende Rechtsgrundlage für dieses wichtige Ermittlungsinstrument verschafft Kinderporno-Konsumenten, Terroristen und den Drahtziehern der organisierten Kriminalität einen unerträglichen Handlungsspielraum.“
Witthauts heutige Forderung zum Ausbau des Terrorismusabwehrzentrums trifft auch auf breite Zustimmung in Mecklenburg-Vorpommern.
„Ein Zentralregister mit Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten oder der Ausbau des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das ursprünglich nur für den islamisch motivierten Terrorismus eingerichtet wurde, sind sicherlich Schritte, die jetzt in Betrachtung gezogen werden müssen, um dieser neuen Qualität des Terrors begegnen zu können“, so Silkeit weiter.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Bernhard Witthaut hatte Ende Oktober letztmalig und zum wiederholten Male in diesem Jahr erklärt: „Es ist höchste Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Die derzeitig fehlende Rechtsgrundlage für dieses wichtige Ermittlungsinstrument verschafft Kinderporno-Konsumenten, Terroristen und den Drahtziehern der organisierten Kriminalität einen unerträglichen Handlungsspielraum.“
Witthauts heutige Forderung zum Ausbau des Terrorismusabwehrzentrums trifft auch auf breite Zustimmung in Mecklenburg-Vorpommern.
„Ein Zentralregister mit Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten oder der Ausbau des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das ursprünglich nur für den islamisch motivierten Terrorismus eingerichtet wurde, sind sicherlich Schritte, die jetzt in Betrachtung gezogen werden müssen, um dieser neuen Qualität des Terrors begegnen zu können“, so Silkeit weiter.