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GdP-Berlin: Neue Arbeitszeit ist ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung

Berlin.

Am Montag, dem 06.06.2011 findet um 10.00 Uhr im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (ISO-A) des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Anhörung der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie des Gesamtpersonalrates (GPR) der Berliner Polizei zur Erprobung einer neuen Arbeitszeit bei der Polizei statt. Für die Gewerkschaft der Polizei wird an dieser Anhörung der Landesbezirksvorsitzende Michael Purper teilnehmen. In einem Brief an die Abgeordneten im ISO-A hat er die neue Arbeitszeit als ein Sicherheitsrisiko für die Berliner Bevölkerung bezeichnet und die Rückkehr zum alten 12-Stundendienst gefordert.

Dem ehemaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch wirft er in seinem Brief unter anderem vor, Bedenken der Beschäftigtenvertretungen und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ernst genommen und allen Beteiligten ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) des TÜV Rheinland dazu vorenthalten zu haben.

Der TÜV Rheinland weist in diesem Gutachten (Stand: 26.07.2010) auf die Vorteile eines  12-Stundendienstes

„Geringere gesundheitliche Beeinträchtigungen, besseres Schlafverhalten, größere Wirtschaftlichkeit, Sicherheitseinbußen sind geringer, ausgefallene Schichten können besser nachgeholt werden, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

bei der Polizei hin.

Purper in seinem Brief:

„Dieses Gutachten stützt unsere Auffassung, dass das alte Arbeitszeitmodell, der 12-Stundendienst, wirtschaftlicher ist und das neue Arbeitszeitmodell, der 8-Stundendienst, nur zusätzliche Kosten verursacht, ohne die Effektivität und Effizienz polizeilicher Arbeit zu verbessern.  Darauf haben wir den Polizeipräsidenten zusammen mit den Personalvertretungen in den Gesprächen über eine Veränderung der Arbeitszeit ständig hingewiesen.“

Er schreibt weiter: „Mit der Einführung der neuen Arbeitszeit am 03.01.2011
  • ist der Krankenstand extrem angestiegen (40 % und mehr),
  • die Anzahl der Überstunden haben in einem nie gekannten Umfang zugenommen,
  • muss aufgrund des hohen Krankenstandes die Übernahme von Einsätzen durch die  örtlichen Referate Verbrechensbekämpfung der Polizeidirektionen in einem besorgniserregenden Umfang abgelehnt werden,  
  • können die vorgeschriebenen Ruhezeiten häufig nicht mehr eingehalten werden.
Die Qualitäts-, Effektivitäts- und Effizienzverluste polizeilicher Arbeit werden unter anderem an drei Beispielen deutlich:
  1. Aufgrund des hohen Krankenstandes wurden nicht dafür ausgebildete Polizeibeamtinnen und –beamte in der Einsatzleitzentrale (ELZ – Notruf 110 -) der Polizei eingesetzt. Das hat zur Folge, dass die Einsatzkräfte der Schutz- und Kriminalpolizei nur noch eingeschränkt die Informationen erhalten, die sie benötigen.
  2. Die Einsatzzahlen im Funkwageneinsatzdienst sind aufgrund des neuen Dienstzeitmodells und der erhöhten Krankenquoten deutlich gesunken (Personalsituation in der ELZ – Notruf 110 -).
  3. Die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit in den sechs örtlichen Polizeidirektionen erfolgt nur noch in einem eingeschränkten Umfang, da die Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter ihrer Ermittlungstätigkeit entzogen und in den VB I-Bereichen eingesetzt werden müssen (hoher Krankenstand).“
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