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Bundesregierung verniedlicht Vandalismus durch Graffiti

Berlin.

Als eine Einladung zum Graffiti-Vandalismus und Ohrfeige nicht nur für geschädigte Hausbesitzer, sondern für alle Bürger, die den zunehmenden Verfall der Städte und die immer höher werdenden Ausgaben zur Beseitigung von Vandalismus-Schäden aus Steuermitteln beklagen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Ablehnung der Bundesregierung bezeichnet, den Straftatbestand des Graffiti-Vandalismus eindeutig und praxisnah zu regeln.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Aufklärungsquote ist es deshalb so niedrig, weil die derzeitige Rechtslage es erfordert, einen Substanzverlust an den betroffenen Häusern und Einrichtungen nachzuweisen. Das geht oft nur mit Hilfe teurer und aufwändiger Gutachten. Graffiti ist keine Kunstform, sondern Vandalismus und muss konsequent bestraft werden.“
Als „Kinderei“ bezeichnet Freiberg den Vorschlag von Rot-Grün, Täter-Opfer-Ausgleiche herbeizuführen und die Schäden von den Verursachern selber abwischen zu lassen.
Freiberg: „Solche Schäden können oft nur Spezialfirmen mit Mitteln und Werkzeugen beseitigen, für die auch Spezialausbildungen nötig sind. Das können und dürfen überführte Jugendliche oft gar nicht. Die Beseitigungskosten sind außerdem oft so hoch, dass die Täter den Schaden meistens nicht ersetzen können.“
Das Argument, nicht Strafen sondern ein höheres Entdeckungsrisiko würde diesen Vandalismus eindämmen, sei zwar richtig, so die GdP, aber angesichts zunehmenden Personalabbaus bei der Polizei blanker Zynismus.
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