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Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister fordert hinsichtlich NPD Rechtssicherheit

Berlin.

Mit einem erneuten NPD-Verbotsverfahren soll nach Auffassung von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier Rechtssicherheit geschaffen werden. Im Gegensatz zu dem ersten, 2003 eingestellten Vorstoß könne das Bundesverfassungsgericht diesmal in der Sache entscheiden, sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit der Zeitschrift „DEUTSCHE POLIZEI“ in Schwerin. „Die im letzten Jahr angefertigte Materialsammlung besteht ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen. Alle belasteten Argumente entstammen Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, NPD-Reden und dem frei verfügbaren Internet“, erklärte Caffier, der 2012 den Vorsitz der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern innehatte, in der Ende kommender Woche erscheinenden Februar-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Caffier erinnerte daran, dass die Richter in Karlsruhe vor zehn Jahren nicht in der Sache entschieden hätten. „Damals tauchten nach Klageeinreichung ja noch Quellen, genauer gesagt aktive V-Leute, in den Führungsgremien der NPD auf“, betonte der Innenminister.

Zugleich bekräftigte Caffier den neuerlichen Vorstoß fast aller Landesinnenminister: „Wir können es draußen niemanden erklären, dass wir uns zwar über die Verfassungswidrigkeit der NPD einig sind, aber genau das vom Bundesverfassungsgericht nicht feststellen lassen wollen.“ Zudem wären mit einem Verbot die derzeitigen rechtsextremen Strukturen dieser Partei „von heute auf morgen von der staatlichen Parteienfinanzierung abgeschnitten“. Der Innenminister betonte, dass bedeute „im Klartext: Die Bundesrepublik dreht ihren selbsterklärten Gegnern den Geldhahn zu. Die NPD finanziert sich derzeit zu einem großen Teil durch den Steuerzahler. Damit wäre dann ein für alle Mal Schluss!“

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zuletzt wiederholt Bedenken gegen ein solches Verfahren angemeldet. Hätte es das gescheiterte Verbotsverfahren 2002 nicht gegeben, „dann gäbe es die NPD heute nicht mehr. Sie war am Ende, und das Verfahren hat ihr erst wieder Auftrieb verschafft“, sagte Friedrich beispielsweise der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Am 14. Dezember hatte der Bundesrat einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen. Der Bundestag will im März darüber entscheiden. Friedrich zufolge will das Bundeskabinett noch im ersten Quartal über die Frage entscheiden, ob man sich dem Antrag der Länder anschließen werde.

 
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