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Aufhebung der Haushaltssperre: Nur das Lösen der Bremse reicht nicht!

Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Antrag des Bundesinnenministers gefolgt und hat die Haushaltssperre für 2014 aufgehoben. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht getan. Denn wie wird es im kommenden Jahr aussehen? Der Entwurf des Bundesministeriums des lnneren für den Haushalt 2015 der Bundespolizei enthält keinerlei Lösungsansätze zur nachhaltigen Bewältigung ihrer bestehenden Finanz […]

Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Antrag des Bundesinnenministers gefolgt und hat die Haushaltssperre für 2014 aufgehoben. Damit ist die Arbeit aber noch lange nicht getan. Denn wie wird es im kommenden Jahr aussehen?

Der Entwurf des Bundesministeriums des lnneren für den Haushalt 2015 der Bundespolizei enthält keinerlei Lösungsansätze zur nachhaltigen Bewältigung ihrer bestehenden Finanz – und Personalkrise. Es findet sich keinerlei Ansatz für einen wirksamen Personalersatz für Fremdverwendungen der Bundespolizei und personelle Dienstleistungen für Dritte zu Lasten der Polizeiarbeit. Die dramatische Personalsituation in der Bundespolizei wird mit den Haushaltszahlen für 2015 nicht angegangen.

Die Behördenleitung der Bundespolizei meldete einen zusätzlichen Stellenbedarf von 1.666 Stellen bis 2017 schon für den Haushalt 2014 an. Diese Forderung wurde bisher seitens des Bundesministers des Inneren mitgetragen und vertreten. Im Verlauf der weiteren Haushaltsverhandlungen mit dem BMF wurde diese Position aufgeben. Der eingebrachte Regierungsentwurf deckt somit nicht den anerkannten Mehrbedarf. Der Entwurf macht eine Konsolidierung der Bundespolizei unmöglich.

Auch werden die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen der Regierungskoalition zur Entwicklung der Bundespolizei nicht eingehalten.

Die Menschen in der Bundespolizei erinnern sich gerne an die Rede der Bundeskanzlerin anlässlich des Festaktes “60 Jahre Bundespolizei”. Es tat gut, darin zu hören: “Die Bundespolizei erhält die Mittel, die sie braucht”. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 für die Bundespolizei steht jedoch im krassen Gegensatz dazu. Der in der Koalitionsvereinbarung deutlich formulierte Wille zur Konsolidierung der Bundespolizei ist im Haushaltsentwurf 2015 nicht erkennbar.

Die Menschen in der Bundespolizei sind loyal, engagiert und voller Hingabe. Tagtäglich leisten Sie nicht nur das gesetzlich Nötige. Als erste Vertreter unseres Staates, mit denen Flüchtlinge in Berührung kommen, leisten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auch das humanitär Notwendige bei der Betreuung der Flüchtlinge. Solch einem Engagement wird man durch eine Aufgabe von Positionen, die eine Verbesserung bedeuten würden, nicht gerecht. Diese Menschen können ein Eintreten für positive Veränderungen erwarten.

Einer Konsolidierung der Bundespolizei steht das eingeführte ,,Top down” -Verfahren entgegen. Dieses Verfahren wird sich aus unserer Sicht zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln, weil es Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die tägliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in der Bundeszuständigkeit erschwert. Unser Anliegen ist eine Vereinbarung über ein Programm zur Behebung der Personalstrukturdefizite und eine Beseitigung der Unterfinanzierung im Sachmittelhaushalt der Bundespolizei.

Jetzt nur die Bremse für die Finanzen zu lösen, reicht nicht für eine dauerhafte Vorwärtsbewegung der Bundespolizei!
pdf Artikel für den Aushang

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