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2. GdP-Arbeitsschutzsymposium

Arbeitsschutz wird fortschreitend entkernt

Potsdam.

Eine „fortschreitende Entkernung des Arbeitsschutzes“ kritisierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, am zweiten Tag des heute in Potsdam fortgeführten 2. GdP-Arbeitsschutzsymposiums. Bereits die Regierung unter Bundeskanzler Schröder sei dem Arbeitsschutz zu Leibe gerückt und habe konkrete Schutzbestimmungen an den Arbeitsplätzen der Beschäftigten pauschalisiert und verwässert.



Freiberg (im Bild) „Es ist skandalös, wie mit der Gesundheit der Beschäftigten umgegangen wurde und wird. Die an sich lobenswerte Idee des Abbaus überflüssiger Bürokratie wurde schamlos dazu genutzt, um das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich herunterzufahren.“ In Erwartung eines schnellen, eingesparten Euros, so Freiberg, würden Politik und Wirtschaft von einer spontanen Kurzsichtigkeit befallen. Die Rechnung für unterlassene Prävention werde später ein Vielfaches höher ausfallen, als bei rechtzeitigen Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Freiberg „Es ist skandalös, wie mit der Gesundheit der Beschäftigten umgegangen wurde und wird. Die an sich lobenswerte Idee des Abbaus überflüssiger Bürokratie wurde schamlos dazu genutzt, um das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich herunterzufahren.“ In Erwartung eines schnellen, eingesparten Euros, so Freiberg, würden Politik und Wirtschaft von einer spontanen Kurzsichtigkeit befallen. Die Rechnung für unterlassene Prävention werde später ein Vielfaches höher ausfallen, als bei rechtzeitigen Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dies aber, so der GdP-Bundesvorsitzende gegenüber den 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Polizei, Wissenschaft und Personalräten, die sich in den letzten beiden Tagen mit psychischen Belastungen im Polizeidienst und ihre gesundheitlichen Auswirkungen auseinanderzusetzten, sei nur die berühmte Spitze des Eisbergs. Als Beispiel nannte Freiberg einen glücklicherweise in der Phase des Referentenentwurfs stecken gebliebener Entwurf zum Leistungsteil der gesetzlichen Unfallversicherung. In nahezu allen Versicherungsfällen hätte dieser dazu geführt, dass die ohnehin spärlichen Zahlungen noch geringer ausgefallen wären als bisher. Die Beschäftigten müssten angesichts dieser Entwicklungen enger zusammenrücken. Freiberg: „Starke Gewerkschaften sind ausreichend gewappnet, um solchen Umtrieben zu widerstehen.“

Download: "Zum Stand des Arbeitsschutzes", Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei.

Konzentrierte Atmosphäre beim 2. GdP-Arbeitsschutzsymposium.




Frank Richter (im Bild), für den Bereich „Arbeitsschutz“ verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, warnte in seinem Veranstaltungs-Resümee davor, bei der Polizei Kriseninterventionsbetreuer, Psychologen, Seelsorger und Psychotherapeuten abzubauen.

Richter: „Überlegungen aus verschiedenen Ministerien, solche Kräfte einzusparen, klingen für mich wie purer Hohn gegenüber der schweren Arbeit in der Polizei.“ Ein im Polizeidienst nicht ungewöhnliches traumatisches Ereignis könne sich zu einem kaum heilbaren Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS) manifestieren. Es bestünden sehr gute Chancen, diese Entwicklung zu vermeiden, wenn frühzeitig interveniert werde.

Fotos (5): Rüdiger Holecek

Download: "Resümee des 2. Arbeitsschutzsymposiums der Gewerkschaft der Polizei", Frank Richter, für den Bereich „Arbeitsschutz“ verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der Gewerkschaft der Polizei

Medien-Nachlese: "SIFA-Tipp - das Praxisportal für Sicherheitsfachkräfte" berichtete unter dem Titel "Psychische Sättigung am Beispiel des Polizeidienstes" über das 2. GdP-Arbeitsschutzsymposium. Fachjournalist Oliver Schonscheck sprach dazu auch mit Frank Richter.


Am zweiten Tag des GdP-Arbeitsschutzsymposiums wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Forschungsprojekts der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Psychische Belastung durch traumatisierende Ereignisse innerhalb der polizeilichen Berufsausübung" vorgestellt. Kooperiert hatten die Klinik und Polyklinik für Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Münster (UKM) mit dem ehemaligen Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen "Carl Severing", Münster.

Dargestellt wurden die "Nomenklatur der psychischen Belastungen im Polizeidienst", " Spontanreaktionen auf traumatische Ereignisse bei akut Betroffenen" und die "Prävention gegen Posttraumatische Belastungsreaktionen (PTBS)". Mehr dazu in den anschließenden Texten:




Frank Richter: "In enger Zusammenarbeit mit Frau Dipl.-Psych. Barbara Weißgerber (im Bild links) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dresden, wurde das 2. Arbeitsschutzsymposium der GdP konzipiert; eine Veranstaltung, die auf äußerst hohem wissenschaftlichen Niveau angesiedelt ist."

Frau Weißgerber erläuterte dem Forum "Prüflisten der Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der Unfallkasse des Bundes zur Psychischen Belastung am Arbeitsplatz sowie zu Psychotraumata in der Arbeitswelt.

Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Psychische Belastung durch traumatisierende Ereignisse innerhalb der polizeilichen Berufsausübung

Durchgeführt durch die Klinik und Polyklinik für Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Münster (UKM) in Kooperation mit dem ehemaligen Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen "Carl Severing", Münster.
Vorgestellt von: Erich Traphan, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen) und Dr. Olaf Bär, ehemals Uni-Klinikum Münster.

Vor einigen Jahren wurde das Problem eines Polizeibeamten an die GdP herangetragen, das aus der Nichtanerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Dienstunfall bestand.

Die juristische Überprüfung des Sachverhalts ergab, dass der Ablehnungsbescheid nach geltendem -deutschen- Recht nicht zu beanstanden war, moralisch aber höchst zweifelhaft erschien. Das Beamtenversorgungsgesetz, in dem die Unfallnachsorge für Beamte geregelt ist, verlangt, dass ein Ereignis, das zu einer Beschädigung des Beamten führt, nicht nur als solches hinreichend bestimmt werden muss, sondern dass auch Ort und Tag des Vorfalls feststehen muss.

 So weit so gut. In den meisten Fällen funktioniert das alles auch ganz gut. Sogar bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Nicht aber bei einer solchen, die quasi häppchenweise zu der Erkrankung geführt hat, möglicherweise noch über mehrere Jahre hinweg. In solchen Fällen muss dem Erkrankten oft sogar noch erklärt werden, woher denn seine Schlafstörungen, seine Aggressivität, seine Vermeidungshaltung, seine immer wieder kehrenden Erinnerungen an traumatisierende Ereignisse kommen. Meist kann sich der Betroffene dann auch noch an einzelne Vorkommnisse erinnern. Diese sind aber zumindest zeitlich nicht mehr genau zu identifizieren, die Anzeigefristen sind ohnehin verstrichen.

Somit bleibt den Verwaltungsgerichten nichts anderes übrig, als dem Ablehnungsbescheid des Dienstherren Geltung zu verleihen.

Erich Traphan, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen


Auf Anregung der GdP hat daher die BAuA ein Forschungsprojekt initiiert, um den Verläufen solcher chronifizierter Traumata auf die Schliche zu kommen. Dieses vom Uniklinikum Münster in Kooperation mit der Polizei NRW durchgeführte Projekt hat nun seinen Abschluss gefunden und wird von Vertretern der Projektnehmer ausführlich dargestellt.

Untersucht wurden Probanden, die akut ein traumatisierendes Ereignis erlebt haben. Die Untersuchungen fanden zu drei Zeitpunkten statt. Kurz nach dem Ereignis, ein halbes Jahr danach und nach weiteren sechs Monaten. In einer zweiten Untersuchungsreihe, die über das Internet sowie über das Intranet der Polizei NRW durchgeführt wurde, haben die Forschungsnehmer eine Reihe von Informationen aus einem eigens für dieses Projekt entwickelten Fragebogen ausgewertet. Danach fanden zahlreiche Interviews mit betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten statt, um die Ergebnisse der Fragebogen zu verifizieren.

Aus beiden Forschungsansätzen, der Direktintervention, der Internetbefragung mit anschließenden Interviews, haben die Forschungsnehmer eine Reihe wichtiger Erkenntnisse gewonnen, die demnächst in einem Forschungsbericht erscheinen werden. Dieser wird auch Grundlage für die weitere Arbeit der GdP an dem Ursprungsproblem zur Beseitigung der versorgungsrechtlichen Schieflage sein.



Interaktives Selbsteinschätzungsinstrument zur Prävention gegen Posttraumatische Belastungsreaktionen (PTBS)
vorgestellt von: Dipl.-Psych. Jens Hinrichs, Uni-Klinikum Münster

Das PTBS-Forschungsprojekt des Uniklinikums Münster in Kooperation mit der Polizei NRW sah im 2. Arbeitsansatz vor, möglichst viele Daten von Kolleginnen und Kollegen zu erheben, die bereits ein oder mehrere traumatisierende Erlebnisse im Dienst hatten.


Hierzu wurde ein umfangreicher Fragebogen generiert, der in einem ebenfalls eigens dafür geschaffenen Programm im Internet sowie im Intranet der Polizei NRW veröffentlicht wurde. An dieser Umfrage haben sich zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte beteiligt. Wer sich im Bereich der Arbeitspsychologie ein wenig auskennt weiß, dass Befragungen von Probanden anhand von standardisierten Befragungsalgorithmen durchgeführt werden. Zu diesen Routinen gibt es auch Lösungsmuster. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, den Fragebogen, der aus mehreren solcher Standardroutinen generiert wurde, mit den entsprechenden fallbezogenen Rückmeldungen zu versehen, um ihn danach einer breiten Fachöffentlichkeit, sprich der Polizei, automatisiert zur Verfügung stellen zu können.

Diese Idee wurde in die Tat umgesetzt. Der umfangreiche Fragebogen ist unter www.opti-online.de im Internet eingestellt und kann dort bearbeitet werden. Dieses Internetinstrument wurde jetzt über ein Jahr lang unter Aufsicht eines Wissenschaftlers eingesetzt und evaluiert. Es hat seinen Praxistest bestanden.

Jede Polizeibeamtin, jeder Polizeibeamte, der meint, ein traumatisches Ereignis erlebt zu haben, kann diesen Online-Fragebogen aufrufen und bearbeiten. Er wird dann zur Antwort bekommen, ob aufgrund seiner Angaben eine Vermutungswirkung entstanden ist, die auf eine Belastung hinweist, die unter ungünstigsten Umständen eine PTBS nach sich ziehen könnte. Der Proband bekommt allerdings keinesfalls eine PC-Therapie “verpasst”, sondern wird auf mögliche Hilfen, sei es in seiner Umgebung, sei es aber auch externer Art, hingewiesen.

Die Entscheidung darüber, ob diese empfohlene Hilfe angenommen wird, oder nicht, verbleibt bei dem Bearbeiter des Fragebogens. Mit diesem Instrument hat das Forschungsprojekt ein Werkzeug hervorgebracht, das durchaus eine deutliche Verbesserung der Früherkennungsphase darstellt, sofern es denn auch genutzt wird. Es kann kostenlos und völlig anonym von jedem Polizeibeschäftigten benutzt werden. Die Antworten sind wissenschaftlich basiert, seriös und sicher. Eine produktive Leistung, die unseren Kolleginnen und Kollegen als unmittelbarer Ausfluss einer über zweijährigen Forschungstätigkeit zugute kommt.


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