DNA-Gesetzentwurf erleichtert Strafverfolgung
Freiberg: Genetischer Fingerabdruck soll erkennungsdienstliche Standardmaßnahme werden
Freiberg: „Es hilft der Polizei, wenn bei nachträglichen DNA-Untersuchungen von an Tatorten gesicherten Spuren der Richtervorbehalt entfällt. Zudem spart es viel Zeit und Mühe, wenn bei Gefahr im Verzug zukünftig Staatsanwaltschaft und Polizei über die Entnahme von DNA-Proben entscheiden dürfen.“
Freiberg weiter: „Für die GdP ist nicht nachvollziehbar, warum der so genannte genetische mit dem herkömmlichen Fingerabdruck nicht rechtlich gleichgestellt worden ist. Die DNA-Probe ist kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeit, als die Abnahme eines Fingerabdrucks. Allerdings übertrifft die DNA-Probe bei weitem die Erfolgschancen herkömmlicher Methoden, Verbrechen aufzuklären und damit weitere Verbrechen zu verhindern.“
Die Ängste, so Freiberg, die von Datenschützern und dem grünen Koalitionspartner geschürt werden, seien unbegründet. Die Polizei wolle über die reine Identitätsfeststellung hinaus keine weiteren Informationen, insbesondere Erbin-formationen, aus den DNA-Proben gewinnen.
Zur Pressemeldung als pdf-File
Freiberg weiter: „Für die GdP ist nicht nachvollziehbar, warum der so genannte genetische mit dem herkömmlichen Fingerabdruck nicht rechtlich gleichgestellt worden ist. Die DNA-Probe ist kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeit, als die Abnahme eines Fingerabdrucks. Allerdings übertrifft die DNA-Probe bei weitem die Erfolgschancen herkömmlicher Methoden, Verbrechen aufzuklären und damit weitere Verbrechen zu verhindern.“
Die Ängste, so Freiberg, die von Datenschützern und dem grünen Koalitionspartner geschürt werden, seien unbegründet. Die Polizei wolle über die reine Identitätsfeststellung hinaus keine weiteren Informationen, insbesondere Erbin-formationen, aus den DNA-Proben gewinnen.
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