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Konrad Freiberg im ADN-Interview

Polizeigewerkschaft fordert von Bundesregierung Anti-Graffiti-Gesetz

Hamburg (ADN).

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, ihre ablehnende Haltung zu einem Anti-Graffiti-Gesetz zu überdenken. Angesichts des in den vergangenen Jahren "bundesweiten Anstiegs" von diesen Farbschmierereien an öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern sowie an und in Verkehrsmitteln vor allem von Großstädten müsse der Staat gegen diese "ausufernde Form" der Verwahrlosung schärfer vorgehen, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ADN in Hamburg.

Die Polizeigewerkschaft unterstützt damit einen Appell des Hauseigentümerverband Haus&Grund, der der rot-grünen Koalition in Berlin vorgeworfen hatte, sich gegen ein von der Opposition verlangtes härteres Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien zu sperren. Nach Expertenschätzungen entstehen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe allein durch die Beseitigung von Graffiti.Der Staat könne sich auch die 'Vergeudung von Steuergeldern durch monatelange Gerichtsverhandlungen gegen angeklagte Sprayer nicht länger leisten", betonte Freiberg. In den Prozessen werde oftmals unter Hinzuziehung von Gutachtern darüber gestritten, ob es sich bei den "Werken" an Gebäuden um Beschädigung oder Zerstörung der Bausubstanz handle und die Tat als Sachbeschädigung letztlich "überhaupt strafbar" sei.

Um diesen "ausufernden" Entwicklungen ein Ende zu bereiten, müsse der im Bundesrat vorliegende Antrag der Opposition auf Erweiterung des Strafgesetzes durch den Tatbestand "Verunstalten von Gegenständen" angenommen werden, unterstrich der GdP-Vize. Ansonsten sei die "tägliche Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung dieses Unwesens für die Katz", fügte Freiberg hinzu. Es sei mittlerweile leider nicht mehr selten, dass Sprayer hundertfach beim "Gestalten ihrer angeblichen Kunstwerke erwischt werden und es sehr lange dauert bis etwas von Gerichtswegen passiert".

Andauernde Appelle und Erziehung der Sprayer hätten als Präventionsmaßnahmen versagt, schätzte der Polizeigewerkschafter ein. Als wirksamere Methode schlug er vor, von der Polizei ertappte Sprayer zu bezahlten Säuberungsarbeiten beispielsweise bei Nahverkehrsbetrieben zu verurteilen. Das dabei verdiente Geld solle dann den Firmen zukommen, die die Graffitis beseitigen müssten.

Aus Sicht der Bundesregierung ist das von Union und FDP geplante Anti-Graffiti-Gesetz überflüssig. Schon jetzt gebe es ausreichend Handhabe gegen solcherart Sachbeschädigung, hatte ein Justizpressesprecher gesagt. Daher seien neue Regelungen gegen Substanzbeschädigungen nicht notwendig.

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