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Verhandlungen zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung begonnen

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten und die GdP sind mit der Bundesregierung im Gespräch über die Änderung der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes. Durch eine Änderung der Rechtsverordnung soll nicht nur das Ergebnis des von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpften Tarifabschlusses 2014 zur Erholungsurlaubsdauer auf den Beamtenbereich übertragen werden, wodurch zukünftig ein einheitlicher […]

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten und die GdP sind mit der Bundesregierung im Gespräch über die Änderung der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes.

Durch eine Änderung der Rechtsverordnung soll nicht nur das Ergebnis des von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpften Tarifabschlusses 2014 zur Erholungsurlaubsdauer auf den Beamtenbereich übertragen werden, wodurch zukünftig ein einheitlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen Erholungsurlaub im Kalenderjahr für die Tarifbeschäftigen und Beamten gewährt wird.

Vielmehr soll nach dem übermittelten Referentenentwurf auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH in die beamtenrechtlichen Vorschriften übernommen werden.

Dies betrifft die Entscheidung, wonach es nicht erlaubt ist, dass der Urlaubsanspruch erst nach einer Mindestbeschäftigungszeit (gegenwärtig sechs Monate) entsteht. Desweiteren die EuGH-Entscheidung, wonach bei Übergang von Vollzeit zu Teilzeit unter Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage innerhalb eines Urlaubsjahres der Urlaubsanspruch weder reduziert werden noch dazu führen darf, dass die/der Beschäftigte den bereits erworbenen Urlaubsanspruch nur mit geringerem Urlaubsentgelt verbrauchen kann. Und auch die EuGH-Rechtsprechung, dass der Zusatz- und Erholungsurlaub, der wegen einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden konnte, dem Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzuzufügen ist, aber die Ansammlung zeitlich auf einen Übertragungszeitraum von fünfzehn Monaten begrenzt ist.

Die GdP und der DGB werden nun den Referentenentwurf prüfen, ihre Stellungnahmen erarbeiten und mit der Bundesregierung die Gespräche aufnehmen.

 

 

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