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Tarifpolitik

"Arbeitgeberangebot" zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) wirkt sich negativ aus

Hilden.

Das Angebot der Arbeitgeber, die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) der Tarifbeschäftigten massiv kürzen zu wollen, stößt auf den Widerstand der Großen Tarifkommission (GTK) der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dieses Diktat der Arbeitgeber wird energisch zurückgewiesen.

Das hatten die Arbeitgeber in der VBL vor:

Die Versorgungsrenten der Rentner im öffentlichen Dienstes werden jeweils zu dem Zeitpunkt angepasst, zu dem die Versorgungsbezüge der pensionierten Beamten erhöht werden. In diesem Zusammenhang wird das der Gesamtversorgung zugrundeliegende gesamtversorgungsfähige Bruttoentgelt in dem gleichen Ausmaß angepasst. Für die Ermittlung des entsprechenden (fiktiven) Nettoarbeitsentgelts werden die zum Zeitpunkt der Anpassung maßgebenden Lohnsteuertabellen und Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angewendet.

Entgegen der bisherigen Systematik sollten Veränderungen bei der Steuer und bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr nachgezeichnet, sondern auf den Stand von 1999 festgeschrieben werden.

Steuererhöhungen, Sozialabgaben sowie die Erhöhung von Krankenversicherungsbeiträgen wurden in der Vergangenheit stets übernommen. Sie waren durchweg negativ für die Betroffenen. Nun handelt es sich bei der Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge und der Steuerreform seit langem wieder einmal um positive Veränderungen für die Versorgungsrentner.

Genau diese positiven Veränderungen wollten die Arbeitgeber jetzt mit ihrem letzten Angebot zunichte machen.


Zusätzlich sollten die Versorgungsrenten für die nächsten 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2003 nicht angehoben werden. Also keine Erhöhung der VBL-Renten für die nächsten drei Jahre. Dazu haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Nein gesagt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Beispiel bei einem Gesamtversorgungsfähigen Entgelt 1999 von 4.999,65 DM


abzüglich:

Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0 - 524,16
Solidaritätszuschlag 4,26 % - 22,32
Krankenversicherung 6,65 % - 332,48
Rentenversicherung 10,15 % - 507,46
Pflegeversicherung 0,85 % - 42,50
Arbeitslosenversicherung 3,25 % - 162,49

Gesamtabzüge - 1.591,41
= fiktives Nettoarbeitsentgelt 3.408,24

Das fiktive Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 3.408,24 multipliziert mit dem Höchstversorgungssatz von 91,75 % ergibt eine Gesamtversorgung von 3.127,06 DM


Mit der Berechnungsweise der VBL wird sichergestellt, dass die Gesamtversorgung (also gesetzliche Rente und Versorgungsrente) sich so entwickelt wie die Nettoeinkommen der aktiv Beschäftigten (sowohl bei Einkommenserhöhungen als auch bei Veränderungen bei den Abzügen wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

Mit der ersten Stufe der Steuerreform wurde der Rentenversicherungsbeitrag von 20,3 auf 19,5 % gesenkt und ab 1.1.2000 auf 19,3 %. Diese zweite Absenkung müsste bei der nächsten Anpassung der Versorgungsrenten berücksichtigt werden und würde zu einer Anhebung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltes und somit insgesamt zu einer Anhebung der Versorgungsrente führen.
Diesen Effekt wollten die Arbeitgeber aber mit ihrem Vorschlag verhindern.

Würde die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge und der Steuer wie bisher berücksichtigt, hätte das folgende Auswirkungen für das o.g. Beispiel:

2. Beispiel bei einem Gesamtversorgungsfähigen Entgelt 2000 von 4.999,65 DM


abzüglich:
Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0 - 441,16
Solidaritätszuschlag - 18,79
Krankenversicherung - 332,48
Rentenversicherung 9,75 % - 487,47
Pflegeversicherung - 42,50
Arbeitslosenversicherung 3,25 % - 162,49

Gesamtabzüge - 1.484,89
= fiktives Nettoarbeitsentgelt 3.514,76

Das fiktive Nettoarbeitsentgelt in Höhe von 3.514,76 multipliziert mit dem Höchstversorgungssatz von 91,75 % ergibt eine Gesamtversorgung von 3.224,79 DM


Das fiktive Nettoarbeitsentgelt würde also 97,73 DM (3.127,06 abzgl. 3.224,79) höher liegen als ohne Berücksichtigung der Veränderungen bei den Abzügen.
Diese Differenz entgeht folglich dem Versorgungsrentner, wenn - wie die Arbeitgeber beabsichtigt haben - die Festschreibung auf den Stand von 1999 erfolgt.

Dabei steht die große Steuerreform noch aus. Wird sie umgesetzt, würde die Differenz noch größer, d.h. der Verlust des Versorgungsrentners würde noch steigen. Nach Auffassung der Großen Tarifkommission ist eine solche Benachteiligung der Versorgungsrentner nicht hinzunehmen, da die Rentner durch den demografischen Faktor in der Rentenversicherung, durch die Anhebung der Altersgrenzen usw. bereits mehrfach belastet wurden bzw. noch belastet werden sollen.

Die positiven Wirkungen durch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge und die Steuerreform wollten die Arbeitgeber jetzt mit ihrem letzten Angebot zunichte machen.


Die - zweite - leichter zu durchschauende Verschlechterung sah vor, dass die Versorgungsrenten derjenigen, die bereits in Rente sind, für die nächsten 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2003 nicht angehoben, also eingefroren werden sollte. Dies sollte auch für die ab 1.4.2000 in Rente gehenden Beschäftigten gelten.

Mit Urabstimmung und möglichen Arbeitskampfmaßnahmen soll nun erreicht werden, dass das Thema Zusatzversorgung nicht mehr Gegenstand der Lohn- und Gehaltsrunde 2000 wird.
Es muss in eigenständigen Verhandlungen - ohne einseitiges Diktat der Arbeitgeber - einer befriedigenden Lösung zugeführt werden.

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