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GdP zum Inkrafttreten des neuen Waffenrechts zum 1. April 2003:

Neues Waffengesetz hat Ladehemmung

BERLIN.

"Das ist kein April-Scherz: das neue Waffengesetz tritt zwar am 1. April 2003 in Kraft, aber es kann nicht ordnungsgemäß angewandt werden", erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. "Es fehlen die für die praktische Anwendung notwendigen Verordnungen. Damit hat das Gesetz sozusagen Ladehemmung."

Als Notlösung, so Freiberg, will das Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit den Ländern "vorläufige Vollzugshinweise" herausgeben. In den Behörden aber wächst der Frust. "Monatelang sind die Ministerien nicht zu Potte gekommen, und jetzt haben wieder einmal unsere Kolleginnen und Kollegen der Sachbearbeitung den ‚schwarzen Peter'. Sie sollen das neue Gesetz, das völlig anders als das alte aufgebaut ist, treffsicher anwenden. Das ist nicht zu machen", sagte der GdP-Vorsitzende.

Hinzu komme, dass das neue Gesetz zahlreiche Fehler und Ungereimtheiten enthalte. Beispielsweise sei jetzt Spielzeug von den Bestimmungen des neuen Waffengesetzes erfasst worden, während hieb- und stichfeste Bestimmungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Gas- und Alarmpistolen für schwere Straftaten wie Raubdelikte nicht erkennbar seien. Die GdP hatte gehofft, dass Einiges sich durch die Verordnungen aufklären ließe, stattdessen kämen jetzt die "vorläufigen Vollzugshinweise", die alleine schon durch das Adjektiv "vorläufig" die bestehende Rechtsunsicherheit bei Behörden und Waffenbesitzern nur noch vergrößerten.

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