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Statt „Putzfrauen“ Organisierte Kriminalität bekämpfen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert den zügigen Aufbau einer Bundesfinanzpolizei zur konsequenten Bekämpfung der Schattenwirtschaft, die in Deutschland bereits ein Sechstel des Bruttosozialproduktes ausmache.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Man kann nicht dem gesetzestreuen Steuer- und Beitragszahler immer mehr Belastungen zumuten und diejenigen schonen, die ihr Geld auf kriminelle Art und Weise verdienen. Allein durch illegale Beschäftigung gehen jährlich 64 Milliarden Euro Steuereinnahmen und 56 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge und überdies noch 500.000 Arbeitsplätze verloren.“ Freiberg weiter: „Wir brauchen eine gut ausgebildete und ausgestattete Finanzpolizei, die nicht hinter kleinen Fischen her ist, sondern Schwerkriminelle jagt, die unser Land im großen Stil ausplündern.“

Die öffentliche Diskussion über die Kriminalisierung von Putzfrauen, so Freiberg, sei an Pharisäertum kaum noch zu überbieten. Wer den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit lese, stelle fest, dass es um hochkriminelles Verhalten besonders im Baugewerbe gehe.

Entlarvend sei, so der GdP-Vorsitzende, dass die Diskussion um die Tätigkeit von Haushaltshilfen, insbesondere von denen geführt würde, die sonst unnachsichtig für law and order eintreten. Angesichts der Dimension krimineller Machenschaften zum Nachteil der Steuerzahler und des Arbeitsmarktes müsse doch jedem klar sein, dass es nicht in erster Linie darum gehe, nach der nicht angemeldeten Haushaltshilfe oder dem entfernten Verwandten zu suchen, der bei der Wohnungsrenovierung hilft. Freiberg: „Mit unsinnigen Debatten über harte Strafen gegen angeblich unschuldig Verfolgte wird vom Kernproblem abgelenkt.“ Dabei enthalte der Gesetzentwurf prinzipiell nichts Neues, Steuer- und Abgabenhinterziehung sei immer schon eine Straftat gewesen, von Kriminalisierung könne also überhaupt keine Rede sein. Es sei im übrigen ein Leichtes, eine Geringfügigkeitsgrenze in den Gesetzentwurf aufzunehmen, um den Behörden die Konzentration auf wirklich sozialschädliche Verhaltensweisen zu ermöglichen.
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