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Urteil im Schmerzensgeldprozess von Kindesmörder Gäfgen

Witthaut: Polizei muss intensiv vernehmen dürfen

Berlin.

Die zugeteilte Entschädigung an den verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen sei emotional nur sehr schwer erträglich. Diese dicke Kröte müsse jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut zu dem heute vom Landgericht Frankfurt/Main gesprochenen Urteil. Witthaut: „Das Urteil darf nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungssituationen nicht mehr intensiv nachfragen darf. Die Vernehmung von Tätern mutmaßlicher Kapitalverbrechen stellt für die Polizei stets eine psychisch wie physisch große Herausforderung dar. Dabei dürfen die Beamten in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verunsichert werden.“

GdP-Vorsitzender Witthaut: „Weder Folter, noch die bloße Androhung von Folter sind Instrumente einer auf rechtsstaatlichem Boden arbeitenden Polizei.“ Angehörige, wie Bürgerinnen und Bürger, erwarteten aber zurecht, dass die Polizei beispielsweise auf einen mutmaßlichen Mörder so tief einwirke, dass das potenzielle Opfer, wenn nicht gerettet, so doch wenigstens schnell gefunden werden könne. Dass der mutmaßliche Täter dabei auch intensiv befragt werde, liege in der Natur der Sache.
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