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DGB erreicht weiteren Teilerfolg bei Versorgungsrücklage

Bundestag berät über Fortsetzung der Besoldungskürzung für Bundesbeamtinnen und -beamte Die Bundesregierung will eine bis Ende 2017 befristete Besoldungs- und Versorgungskürzung für Beamtinnen und Beamte des Bundes für viele Jahre fortsetzen. Am 22. September 2016 fand im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt. Die […]

Bundestag berät über Fortsetzung der Besoldungskürzung für Bundesbeamtinnen und -beamte

Die Bundesregierung will eine bis Ende 2017 befristete Besoldungs- und Versorgungskürzung für Beamtinnen und Beamte des Bundes für viele Jahre fortsetzen. Am 22. September 2016 fand im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt. Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen haben hier auf weiteren Klärungsbedarf verwiesen und eine öffentliche Anhörung, wie der DGB sie ins Spiel gebracht hat, angekündigt.

Mit einem Abzug von 0,2 Prozentpunkten pro Besoldungsanpassung wird derzeit das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ des Bundes gefüllt. Es wurde zur Haushaltskonsolidierung und Untertunnelung der Höchstlasten bei der Versorgung geschaffen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben zwar bereits erreicht, dass die Abzüge nicht wie zunächst von der Bundesregierung geplant bis 2031, sondern nur noch bis 2024 fortgesetzt werden. Die Kürzung soll zudem nur noch einmal pro Besoldungsrunde stattfinden. Aber auch für eine Fortsetzung bis 2024 fehlt nach Meinung des DGB eine ausreichende Begründung.

Hannack: „Kein fortgesetzter Handlungsbedarf“

Die Beibehaltung des Abschlags von 0,2 Prozentpunkten ist faktisch eine Abkehr vom Prinzip der Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung und ein Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, erklärte anlässlich der ersten Lesung: „Wir bleiben dabei: Die Versorgungsrücklage war eine befristete Maßnahme, die bis 2017 der Haushaltskonsolidierung dienen sollte. Es gibt keine politische Stimme, die hier fortgesetzten Handlungsbedarf sieht. Wir halten es für richtig, das Gesetz im Bundestag auf den Prüfstand zu stellen. Dies ist ein klassischer Fall für eine Anhörung.“

Teilprivatisierung der Vermögensverwaltung vom Tisch

Auch dank der konsequenten Haltung des DGB ist die Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag von einem weiteren Vorhaben abgewichen. Dieses lautete: Wir übertragen die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ nicht mehr nur der Deutschen Bundesbank sondern auch Dritten. Die Folge wäre eine kostenintensive Teilprivatisierung der Vermögensverwaltung gewesen. Das bisherige passive Management des Sondervermögens durch die Deutsche Bundesbank entspricht nach Ansicht des DGB eher dem Ziel, Rücklagen mit größtmöglicher Sicherheit anzulegen.

Unethische Investments ausschließen

Neben der Fortsetzung der Abzüge sieht der Gesetzentwurf Änderungen bezüglich der Anlagestrategien vor. Dazu zählen eine Erweiterung der Anlageklassen sowie ein zugelassener Aktienanteil von 20 Prozent im Sondervermögen. Der DGB lehnt die Erweiterung auf Aktienanlagen als Schritt hin zu einem deutlich höheren Risikobereitschaft ab. Der DGB fordert zudem unethische Investments, wie zum Beispiel Investitionen in Rüstungsgeschäfte, auszuschließen. Soziale und ökologische Folgen staatlicher Investmententscheidungen müssen transparent sein. Nachhaltigkeitskriterien müssen berücksichtigt werden.

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