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Petition an den Bundesinnenminister: Faire G7-Stundenabgeltung

…deshalb haben wir eine Petition an den Bundesinnenminister gestartet: Sehr geehrter Herr Minister, wir sind maßlos enttäuscht über die Regelung des Bundespolizeipräsidiums bezüglich der Abrechnung der Einsatz- und Bereitschaftszeiten zum G7 Gipfel in Elmau. Während mehrere Bundesländer die Abwesenheit ihrer Polizeikräfte von der Heimatdienststelle 1 zu 1 abrechnen, soll bei der Bundespolizei „spitz“ abgerechnet werden. […]

…deshalb haben wir eine Petition an den Bundesinnenminister gestartet:

Sehr geehrter Herr Minister,
wir sind maßlos enttäuscht über die Regelung des Bundespolizeipräsidiums bezüglich der Abrechnung der Einsatz- und Bereitschaftszeiten zum G7 Gipfel in Elmau.
Während mehrere Bundesländer die Abwesenheit ihrer Polizeikräfte von der Heimatdienststelle 1 zu 1 abrechnen, soll bei der Bundespolizei „spitz“ abgerechnet werden. Dies ist nicht nur ungerecht sondern auch rechtswidrig. Einsätze mit einer Dauer von über 24 Stunden sind nach § 11 BPolBG pauschal (nach Ziff. 2.2 des Bezugserlasses mit 17 Stunden Freizeitausgleich pro Einsatztag) abzurechnen. Zudem ist nach der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie sowie obergerichtlicher Rechtsprechung Bereitschaftsdienst als Volldienst zu vergüten!
Wir appellieren an Sie: Bringen Sie Ihren Beschäftigten der Bundespolizei dieselbe Wertschätzung und Anerkennung entgegen, die die Innenminister der Länder mit einer fairen und gerechten Abrechnung der Dienst- und Bereitschaftszeiten unseren zum Schutz des G7-Gipfels eingesetzten Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern zukommen lassen.
Sie haben es in der Hand!

Hier kannst Du Dich der Petition anschließen

Mach mit!

Der Hintergrund:

Foto: Matthias Lohse_pixelio.de

Foto: Matthias Lohse_pixelio.de

Über 5 Wochen nach dem eigentlichen Einsatzanlass ist nun endlich auch der Polizeiführung der Bundespolizei gelungen, eine Regelung für die Abrechnung der Arbeitszeit beim G 7-Gipfel 2015 bekanntzugeben.
Ein gewisses Maß an Bemühen um Gerechtigkeit ist diesem Vorschlag zu entnehmen, er erntet jedoch bei den KollegInnen der Bundespolizei ganz sicher nicht uneingeschränkten Beifall:

Es ist zwar begrüßenswert, dass die KollegInnen vom Tarif, der Verwaltung und des Einzeldienstes im Einsatzraum einbezogen worden sind.
Die Berechnung des Bereitschaftsdienstes ist, wie leider nicht anders zu erwarten, jedoch wieder einmal völlig unzureichend. Nach der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie sowie obergerichtlicher Rechtsprechung ist Bereitschaftsdienst als Volldienst zu vergüten! Die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei wird weiter auf allen Ebenen, auch durch Klagen von Betroffenen vor den Gerichten, für die Durchsetzung dieses Rechtes kämpfen!
Zudem ist zwar der besondere Zeitausgleich aus Fürsorgegründen wohlwollend gemeint. Anteilig erhalten jedoch diejenigen, die am längsten im Einsatz waren, am wenigsten Ausgleichstage, wobei bei den Ausgleichstagen noch nicht einmal der dahinter liegende Stundenwert definiert ist.

Diejenigen KollegInnen, die durch Umstellung der Dienstschichten auf 12 Stunden bzw. auf Schichten im 4-Tages Rhythmus für die Aufrechterhaltung des Dienstes in der Alltagsorganisation gesorgt haben, schauen ganz in die Röhre. Auch für diese KollegInnen hätten wir uns eine entsprechende Anerkennung aus Fürsorgegründen gewünscht.

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