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Bundespolizei braucht eine Strategie für Attraktivität

Hilden.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung weist keinen Weg für die Menschen in der Bundespolizei auf - keinen Aufbruch für mehr Attraktivität.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei ist es überaus dringend und unabdingbar, sich nunmehr mit dem Bundesfinanzminister und den Haushalts- und Innenpolitikern im Deutschen Bundestag parteiübergreifend auf ein mittelfristiges und über mehrere Jahre festzulegendes und vor allem verlässliches

finanzpolitisches Konsolidierungsprogramm für die Bundespolizei

zu vereinbaren und mit großem politischen Willen auch in den kommenden Jahren daran festzuhalten.
Ein solches Konsolidierungsprogramm ist unsere Erwartungshaltung an die im Koalitionsvertrag festgeschriebene "ressortübergreifende Strategie 'Wirksam und vorausschauend regieren' ".

Das enthebt nicht der Notwendigkeit, bereits im Haushalt 2014 bei den Sondertatbeständen oberster Priorität schon jetzt spürbare Entlastung zu schaffen. Jedoch ist ein abgestimmtes und verlässliches finanzielles Konsolidierungsprogramm sowohl für den Personalhaushalt als auch den Sachhaushalt unausweichlich.

Nur wenn ein solches verlässliches politisches Programm vereinbart werden kann, sind auch die Grundlagen für die weiteren, dringend notwendigen und von der Hausleitung des BMI erwarteten Richtungsentscheidungen zur Bundespolizei gegeben. Diese Richtungsentscheidungen betreffen sowohl die strategische Weiterentwicklung und Aufgabenschwerpunktsetzung im In- und Ausland als auch - und das gerade - notwendige Richtungsentscheidungen in der personellen Weiterentwicklung der Bundespolizei. Damit verbunden sind Impulse für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Die Festlegungen des Koalitionsvertrages auf eine demografievorsorgende Stellen- und Personalpolitik und moderne, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen treffen in ganz besonderem Maße auf den Personalkörper der Bundespolizei zu. Die GdP unterstützt diesen Ansatz der Koalition ausdrücklich - und fordert zugleich dessen entschlossene Umsetzung ein. Dabei muss das Prinzip "Attraktivität für alle" eingehalten werden, um keine Beschäftigtengruppe auszuschließen“, so der stellvertretende GdP-Bezirksvorsitzende Jörg Radek.

Dafür sind jetzt, am Anfang der Legislaturperiode, zu treffende Richtungsentscheidungen über den notwendig auszubauenden Stellenanteil des gehobenen und höheren Dienstes in Vollzug und Verwaltung und die erforderliche Zeitschiene, Hebungsprogramme bei den Beamten- und Tarifstellen, eine Abschaffung oder zumindest Anhebung der Stellenplanobergrenzen und über neue laufbahnrechtliche Instrumente alternativlos.

„Damit sich unsere Kolleginnen und Kollegen auch langfristig in unserer Behörde wohlfühlen, brauchen wir eine ausgeprägte „Gerechtigkeit nach innen“. Der Beruf der Bundespolizistin und des Bundespolizisten ist ein Lebenszeitberuf – und das soll er auch bleiben!“, so Radek weiter.

Kern einer Verbesserung der Attraktivität im Berufsverlauf ist ein gerechtes und den Leistungen und persönlichen Einsatz im täglichen Dienst entsprechendes
Bewertungs- und Beförderungssystem. Die Beförderungsverfahren sollen wie in der
Besoldung Erfahrungsstufen berücksichtigen und erworbene Fortbildung und Qualifizierung honorieren. Beförderungsfortkommen lässt sich durch verbesserte Planstellenstrukturen, Abschaffung der Bundesobergrenzen, Anhebung von Eingangsämtern und durch berufsbegleitende Aufstiegsverfahren realisieren. Mittelfristig kann durch Honorierung von Fortbildung über Qualifizierungsstufen die Bundespolizei zu einer „Regelaufstiegspolizei“ weiter entwickelt werden, was den beruflichen Erwartungen der Beamtinnen und Beamten (davon inzwischen mehr als 60 Prozent Abiturienten im mittleren Dienst) gerecht wird.

Das Verfahren dazu muss familienfreundlich und wohnortnah organisiert werden. Insbesondere für die Tarifbeschäftigten brauchen wir endlich eine Entwicklungsoffensive. Eine Personalentwicklung „Tarif“ ist nur möglich, wenn die MitarbeiterInnen durch Fortbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, den veränderten Anforderungen zu entsprechen.

Innerhalb der Bundespolizei, sowohl im Bereich unserer Tarifbeschäftigten als auch im Bereich der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten und im mittleren Polizeidienst, sind gegenwärtig große Gerechtigkeitslücken. Im derzeitigen Entwurf gibt es Ansätze sie zu reduzieren.

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme des Bundespolizei–Hauptpersonalrates beim Bundesministerium des Innern zum 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 vom 10. Februar 2014.

Die notwendige Reduzierung der Überlastung der Bundespolizei sowie die damit verbundene Steigerung der Berufszufriedenheit wirken sich unmittelbar auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung aus, sie muss daher oberste politische und haushalterische Priorität haben.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ergeben sich als erster Schritt eines Konsolidierungsprogramms folgende Schwerpunkte und Handlungsnotwendigkeiten bereits in den Haushalten 2014 und 2015:

• Wegfall der Planstellenobergrenze im Polizeibereich, in einem ersten Schritt Abänderung auf 70 Prozent A9m und 30 Prozent A8.
• Bereitstellung der geforderten 859 neuen Stellen (mit 40 Prozent Anteil gehobener Dienst) im mittleren und gehobenen Dienst für den Personalaufwuchs gemäß Organisationsprüfung auf den Flughäfen und deren Einstellung in 2014
• stufenweise Hebung des Anteils des höheren Dienstes von derzeit 1% auf 2%
• 1.000 Hebungen von A 8 nach A 9m als erster Schritt, um den "Polizeiobermeister-Bauch" abzubauen
• Strukturverbesserungen im Verwaltungs- und Tarifbereich durch 290 Hebungen im mittleren und gehobenen Dienst, Anhebung der Planstellenobergrenze auf 50 Prozent bis 2017 und 257 Hebungen im Tarifbereich von Entgeltgruppe E 3 nach E 5. Die Mittel für die Einführung der Entgeltordnung müssen der Bundespolizei zusätzlich zugewiesen werden.
• Zur Schließung der seit Jahren parlamentsbekannten "Schere" zwischen Funktionsstellen im Organisationsplan und Haushaltsstellen werden weitere 1.000 Planstellen (20 hD, 500 gD und 480 mD) für 2014 gefordert, um die permanente Überbelastung der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei entgegen zu treten.

Im Sachhaushalt muss die chronische Unterfinanzierung gelöst werden, um die Einsatzbereitschaft, aber auch notwendige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Beispielhaft seien genannt:

• Beschaffung einer neuen Generation Körperschutzausstattung
Die gegenwärtige Ausstattung entspricht nicht mehr den Einsatzerfordernissen und den
ergonomischen und arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Notwendigkeiten der
Einsatzkräfte.

• IT – Ausstattung
Die Arbeitswelt der Bundespolizei entspricht nicht den Ansprüchen der
digitalen Wirklichkeit. Insbesondere mangelt es an Haushaltmitteln zur
Anmietung von Netzbandbreiten.

• Liegenschaftssituation
Die Unterbringungs- und Arbeitssituation in einer Vielzahl von Dienststellen ist
katastrophal und völlig inakzeptabel. Beispielhaft sind hier genannt das Aus- und
Fortbildungszentrum Heimerzheim, der Standort Sankt Augustin und die Dienststelle in
Bad Bentheim. Die Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesanstalt für
Immobilienangelegenheiten für die Liegenschaft hat sich nicht bewährt. Der Bedarf an
Investitionen wird nicht gewährleistet, die Ausstattung mit Finanzmitteln für Anmietungen
bei Bahn- und Flughafenbetreibern ist unzureichend.

Die Menschen in der Bundespolizei brauchen eine Strategie für eine attraktive Personalentwicklung.


Für Rückfragen, steht Ihnen Herr Radek unter der Telefonnummer 0172/ 8313251 zur Verfügung.
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