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GdP-Thüringen: Was sind Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte der Thüringer Regierung wert?

Thüringer Landesregierung wird sich vermutlich im Bundesrat der Stimme enthalten

Erfurt.

Was ist es, was die GdP Thüringen bewegt? Nun, die Stimmen Thüringens in der Sitzung des Bundesrates am morgigen Tag werden im Fall der Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sehr wahrscheinlich nicht im „Ja-Topf“ landen.

Sind es die „alten Zöpfe?

Damit stellt sich die rot-rot-grüne Landesregierung glockenklar gegen alle Mitarbeiter in Thüringen, die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Was haben unsere Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der Justiz und der Polizei dieser Landesregierung eigentlich getan, dass sie uns einen längst überfälligen Schutz durch eine verschärfte und einfachere Strafnorm nicht zukommen lassen will.

Ist es dem Thüringer Innenminister nicht gelungen seine Kolleginnen im Kabinett von der Notwendigkeit dieser Änderung zu überzeugen? Sind es die „alten Zöpfe“ bei Linke und Bündnisgrünen, die noch immer nicht abgeschnitten sind und ihre Zustimmung verhindern. Die Argumentation: „kein Sonderstrafrecht für bestimmte Personengruppen“ kann nicht greifen, da wir im Bereich der Verfolgung bestimmter Straftaten ein Sonderstrafrecht gegen eben diese Personengruppen schon lange haben.

Die GdP Thüringen fordert ein klares Bekenntnis der Landesregierung zu ihren Beschäftigten in Feuer-wehren, Rettungsdiensten, Justiz und in der Polizei. Eine Enthaltung in der Abstimmung des Bundesrates zum besseren Schutz der genannten Einsatzkräfte ist auch ein Bekenntnis, aber was für eins?
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