Zum Inhalt wechseln

Abschlussverhandlungen GdP – BMI zu Schicht- und Einsatzdienstausgleich

Berlin. Am 15. Mai 2013 trafen sich nach mehreren vorausgegangenen Verhandlungsrunden der DGB, die GdP und ver.di mit Vertretern des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums zu den abschließenden Beratungen zur Neuordnung des Ausgleichs von Schicht- und Einsatzdienst zu wechselnden Zeiten. Im Mittelpunkt der Neuordnung steht dabei die Schaffung einer neuen Zulage, die Neuordnung des Zusatzurlaubs und [...]

Verhandelten miteinander (v.l.n.r.): Karsten Schneider (DGB) Sven Hüber und Janina Gauder (GdP), Prof. Hofmann (BMI), Klaus Weber (verdi), Prof. Dr. Hofmann, MinR Christians und MinR Nieter (BMI)

Verhandelten miteinander (v.l.n.r.): Dr. Karsten Schneider (DGB), Sven Hüber und Dr. Janina Gauder (GdP), Prof. Dr.  Hofmann (BMI), Klaus Weber (ver.di),  MinR Christians und MinR Nieter (BMI)  (Foto: GdP)

Berlin. Am 15. Mai 2013 trafen sich nach mehreren vorausgegangenen Verhandlungsrunden der DGB, die GdP und ver.di mit Vertretern des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums zu den abschließenden Beratungen zur Neuordnung des Ausgleichs von Schicht- und Einsatzdienst zu wechselnden Zeiten. Im Mittelpunkt der Neuordnung steht dabei die Schaffung einer neuen Zulage, die Neuordnung des Zusatzurlaubs und die Neuregelung zur Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit.

Die Interessen der GdP-Mitglieder in der Bundespolizei und dem Zoll wurden dabei vom stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Sven Hüber und der Bezirksjustiziarin Dr. Janina Gauder vertreten. Das Bundesinnenministerium wurde vom Leiter der Dienstrechtsabteilung, Prof. Dr. Hofmann und einer großen Anzahl weiterer Experten vertreten.
Der DGB hatte bereits vorab eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die alle Anmerkungen der GdP zum neuen Verordnungsentwurf beinhaltete. Diese wurde nochmals eingehend und detailliert mit den Regierungsvertretern diskutiert.
In seinem Eingangsstatement machte Sven Hüber zuvor klar, dass der nunmehrige Verordnungsentwurf zwar einen erheblichen finanziellen Zugewinn und auch ein Mehr an Zusatzurlaub bringt. Zudem würden nach dem jetzt erzielten Verhandlungsstand auch Bereiche wie die Bereitschaftspolizei, Mobile Fahndungseinheiten, MKÜ und andere umfasst, die bisher zwar Dienst zu wechselnden Zeiten und viele Nachtstunden leisteten, aber mit Blick auf Erschwerniszulagen leer ausgingen. Jedoch müsse weiter und umfassender an dem Thema des Ausgleichs belastender Dienste unter den Bedingungen der Überalterung in der Bundespolizei und dem Zoll gearbeitet werden. Die bessere finanzielle und Urlaubsabgeltung sei aus Gewerkschaftssicht nur ein erster Schritt einer umfassenden Lösung. Ein besseres Gesundheitsmanagement für Schicht- und Einsatzdienstleistende, z.B. durch die überfällige Einführung von Vorsorgekuren, ist jedoch genauso notwendig wie eine Faktorisierung der Lebensarbeitszeit; wer lange Schicht- und Einsatzdienst geleistet habe, müsse entsprechend früher abschlagsfrei in den Ruhestrand gehen können. Auch müsse durch eine Absenkung der Wochenarbeitszeit der Beamten auf das Niveau der Arbeitnehmer endlich eine echte Dauerentlastung geschaffen werden. Die GdP mahnte auch an, dass das BMI nach der jetzigen Neuregelung der Zulage für Dienste zu wechselnden Zeiten endlich auch die seit 2005 zugesagten Gespräche zur Neuordnung der anderen Felder der Erschwerniszulagenverordnung aufnehmen müsse. Nach Meinung der GdP bilden sich in der jetzigen Verordnung viele weiterentwickelte Tätigkeitsfelder der Bundespolizei nicht mehr adäquat ab, sei es beispielsweise bei den Entschärfern, den Höhenrettungsteams oder den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten. Die damit einhergehenden Belastungen müssten endlich nauch finanziell abgegolten werden. Die Bundesregierung ist durch die GdP aufgefordert, hier über eine umfassende Neustrukturierung der Zulagen zu verhandeln.
Breiten Raum nahm sodann die Diskussion der schriftlich übermittelten Kritikpunkte des DGB am jetzigen Verordnungsentwurf ein. Besonders diskutiert wurde dabei die bisherige Nichtberücksichtigung von Dienst zu wechselnden Zeiten und Nachtarbeit im Ausland, die Frage der Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten (vor allem bei mehrtägigen Einsätzen und Übungen), die Weitergewährung der Zulage bei Unfällen im Dienst und vor allem der Modus zur Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit, die eine faktische Arbeitszeitverkürzung bewirkt und deren Adressatenkreis sich nunmehr deutlich erweitern wird.
Das Bundesinnenministerium sagte eine nochmalige intensive Prüfung der Einwendungen von DGB und GdP zu. Der überarbeitete Verordnungsentwurf soll noch im Juni das Bundeskabinett passieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Inkraftsetzung soll dann zum 1. Januar 2014 erfolgen.

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.