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Von Medien gecharterte Hubschrauber behinderten Polizeiarbeit

GdP fordert Sperrung des Luftraums über Unfallstellen

Hilden.

Eine gesetzliche Möglichkeit für die Polizei, künftig die Sperrung des Luftraumes über Einsatzgebieten in einer bestimmten Höhe für Privatflugzeuge veranlassen zu können, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Bei dem bisher schwersten Unfall in Schleswig-Holstein am vergangenen Mittwoch, bei dem elf Personen zu Tode kamen, sind die Rettungs- und Ermittlungsarbeiten durch Hubschrauber erheblich behindert worden. Diese waren offenbar von privaten Rundfunk- und Zeitungshäusern bei einem Unternehmen in Hamburg angemietet worden. Nach Berichten von Einsatzkräften flogen die Hubschrauber so dicht über den Katastrophenort hinweg, dass die Kommunikation der Einsatzkräfte durch den Rotorenlärm teilweise völlig unmöglich war.

Auch hätten die Rotoren derartige Wirbel verursacht, dass wichtige Beweisstücke zur Rekonstruktion des Unfallhergangs weggeweht wurden. Besonders belastend war der Medien-Angriff per Hubschrauber für die eingesetzten Kräfte von Polizei und Rettungsdiensten, die unter laufender Kamera die Leichenteile bergen mussten. Wenn es nicht möglich sei, so die Gewerkschaft der Polizei, dass Medien sich in den Mitteln ihrer Berichterstattung selbst ethische Grenzen setzten, müsste eine gesetzliche Grundlage her, die eine zeitweise Sperrung des betreffenden Luftraumes auf polizeilicher Veranlassung unverzüglich möglich macht.

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