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Konrad Freiberg im Gespräch mit der Berliner "BZ"

GdP-Chef fordert Kronzeugenregelung gegen Zwangsprostitution

Berlin.

Verniedlichend sei der Begriff Zwangsprostitution, so Konrad Freiberg im Interview mit BZ-Redakteur Friedrich Weckbach-Mara vom 27. April 2005. Es gehe um Menschenhandel, Körperverletzung und äußerste Brutalität. Die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, Zeugenschutzprogramme und die Erhöhung der Mindeststrafe für Zuhälterei auf ein Jahr Gefängnis würden im Kampf gegen dieses menschenverachtende Verbrechen gebraucht.

Das BZ-Interview im Wortlaut:

Im Visa-Untersuchungsausschuß ist immer wieder von Zwangsprostitution die Rede. Darauf angesprochen warnt Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, im Gespräch mit der BZ: Das ist ein sehr verniedlichender Begriff. Es geht um Menschenhandel, Körperverletzung und äußerste Brutalität. Da sind Verbrecher am Werk, die mit ihrer organisierten Kriminalität Umsätze erzielen wie Großkonzerne der Marken Adidas oder Tchibo.


BZ: Wie stark hat das Problem zugenommen?
Freiberg: In den letzten zehn Jahren hat das Problem mit erschlichenen und legalen Visa deutlich zugenommen und sich in der Qualität verändert. Früher kamen Prostituierte vorwiegend aus Thailand und Südamerika, inzwischen kommen jährlich rund 120 000 neue aus dem Osten nach Westeuropa. Von den 400 000 in Deutschland tätigen Prostituierten sind etwa die Hälfte Ausländerinnen, vorwiegend aus Osteuropa. Sehr viele von ihnen arbeiten hier unter Zwang.

Was unternimmt die Polizei dagegen?
Immer weniger. Unser Personal zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird zunehmend abgezogen und zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus eingesetzt oder ganz gestrichen. Erwischte Frauen werden ausgewiesen und deren Zuhälter erhalten sehr geringe Strafen.

Was verlangen Sie?
Wir brauchen, um diese menschenverachtende organisierte Kriminalität erfolgreich bekämpfen zu können, wieder mehr Personal und die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung. Ohne Aussagen von Insidern können wir vor Gericht die Taten häufig nicht belegen. Frauen, die uns helfen, die Strukturen der Kriminalität zu bekämpfen, brauchen Zeugenschutzprogramme und eine gesicherte Zukunft bei uns. Die Mindeststrafe für Zuhälterei muß von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht werden. Dann ist die Tat ein Verbrechen.

Zum Interview auf der BZ-Homepage (Quelle: BZ, Friedrich Weckbach-Mara, 27.04.2005)
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