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Straßenverkehrsordnung

GdP NRW: Nordrhein-Westfalen muss sein Gewicht beim Bußgeldkatalog nutzen

Düsseldorf.

Mitte September will der Bundesrat entscheiden, wie es bei dem wegen eines Formfehlers vorübergehend außer Kraft gesetzten neuen Bußgeldkatalog für Verkehrssünder weitergeht. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass die Zahl der Verkehrsopfer wieder steigt, falls es bei der erneuten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu einer Rücknahme der erst im April in Kraft getretenen höheren Bußgelder und der früheren Verhängung von Fahrverboten kommen sollte. „Das ginge vor allem zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und Radfahrer, deren Opferzahlen weiter steigen würden“, warnt die GdP. Sie hat deshalb Verkehrsminister Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul aufgefordert, das Gewicht des Landes NRW im Bundesrat zu nutzen, um ein Zurückdrehen der StVO-Novelle zu verhindern.

„Formfehler dürfen nicht als Gelegenheit missbraucht werden, um zentrale inhaltliche Maßnahmen, über die es bei der Verabschiedung einen Konsens gab, wieder in Frage zu stellen. Damit macht sich die Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unglaubwürdig“, heißt es in einem in der vergangenen Woche an die beiden Minister geschickten Brief der GdP.

Nach Beobachtungen der GdP haben die höheren Bußgelder und die frühere Verhängung von Fahrverboten trotz der kurzen Zeit, in der sie in Kraft waren, bereits zu einer deutlichen Senkung der Unfallzahlen beigetragen. „Dass die Zahl der Verkehrsunfälle in der ersten Jahreshälfte deutlich zurückgegangen ist, ist nicht nur den Auswirkungen der Corona-Krise zu verdanken, sondern auch den höheren Strafen für Raser. Das dürfen wir nicht zurücknehmen, wenn wir weniger Tote und Verletzte haben wollen“, erläutert Landesvorsitzender Michael Mertens das Ziel des GdP-Vorstoßes.
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