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GdP Niedersachsen: „Deal“ bei Prozess setzt falsches Zeichen gegenüber verletzen Polizisten

Hannover.

Als "falsches Signal an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, insbesondere gegenüber denjenigen, die betroffen waren und verletzt wurden", bezeichnete Niedersachsens GdP-Chef Dietmar Schilff das heute ergangene Urteil des Landgerichts Hannover gegen Angeklagte, die Anfang 2015 in Hameln unter anderem polizeiliche Einsatzkräfte massiv angegriffen hatten. Die Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren wurden alle zur Bewährung ausgesetzt. Die GdP kritisierte insbesondere die Abkürzung des Prozesses wegen sogenannter „Prozessökonomie“. Schilff: "Unabhängig davon, wer Täter ist, sollten die verletzen Beamtinnen und Beamten im Gerichtssaal angehört werden, um auch öffentlich von den Verletzungen, der Betroffenheit und den Folgen zu erfahren."

Inakzeptable Angriffe

Nachdem der Bundestag die neuen Strafrechtsparagraphen 114 und 115 StGB beschlossen hat, um der in den letzten Jahren fortgeschrittenen Verrohung gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften zu begegnen, wird dieser Deal innerhalb der Polizei als falsches Signal gewertet.

Wie die Urteile bei Gerichtsverfahren letztlich ausfallen, liegt selbstverständlich in der Freiheit der Justiz. Dennoch wäre es angebrachter gewesen, diese erst nach direkter Anhörung der Betroffenen im Gerichtssaal zu fällen.

Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sind immer auch Angriffe auf unseren Staat und völlig inakzeptabel.
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