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GdP NRW fordert landesweites Lagebild „Fußball und Gewalt“

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die in NRW verübten Gewalttaten beim Fußball in einer eigenen Datenbank erfasst werden. „Wenn wir die wachsende Gewalt bei Fußballspielen wirksam eindämmen wollen, müssen wir zeitnah wissen, wann und wo es in NRW zu Ausschreitungen gekommen ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Das bestehende bundesweite Lagebild „Fußball und Gewalt“ sei dafür zu unscharf, die ausgewerteten Daten lägen zudem viel zu spät vor, um daraus Handlungsempfehlungen für die laufende Saison ableiten zu können. Deshalb fordert die GdP ein landesweites Lagebild „Fußball und Gewalt“. Die GdP sieht das Land auch deshalb in der Pflicht, weil aus NRW fünf der 18 Klubs der 1. Bundesliga sowie fünf der 18 Vereine der 2. Bundesliga kommen. „Wenn wir es in NRW nicht schaffen, die Fußballgewalt einzudämmen, dürfte das auch bundesweit kaum klappen“, sagte Richter.

In einem unmittelbar vor dem Beginn der Rückrunde der Bundesliga veröffentlichten Positionspapier „Fußball ohne Gewalt“ fordert die GdP zudem ein Alkoholverbot in den Fanzügen und im öffentlichen Nahverkehr. Die an- und abreisenden Fangruppen müssten auch außerhalb der Stadien durch die Ordnungsdienste der Vereine begleitet werden. Bei Fußballfans, die in der Vergangenheit häufiger durch Gewalttaten aufgefallen sind, müssten bestehende Stadionverbote durch Bereichsbetretungsverbote im Umfeld der Stadien und durch Meldeauflagen ergänzt werden. „Es nutzt nichts, wenn ein Stadionverbot verhängt wird, der Betroffene aber trotzdem anreist und am Spieltag im Nahbereich des Stadions oder im Innenstadtbereich auftaucht und dort aktiv werden kann“, heißt es in dem Positionspapier der GdP.

Die GdP sieht aber auch die Polizei und den Gesetzgeber in der Pflicht: Bei der Polizei muss die Zahl der Einsatzhundertschaften in NRW von 18 auf 21 erhöht werden, damit sie die Vielzahl der Einsätze an den Fußballwochenenden bewältigen kann. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass für die Verhängung von Meldeauflagen und von Bereichsbetretungsverboten klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Das gelte auch für die Verhängung von Glasflaschen- und Alkoholverboten.
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