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Ermittlungsinstrumente erweitern

Freiberg: Polizei muss Terroristen auch in ihren Wohnungen beobachten dürfen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für eine Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des Terrorismus. Die Videoüberwachung von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerstkriminelle aufhalten, sei dringend notwendig, so der Bundesvorsitzende der GdP, Konrad Freiberg.

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten hohen Hürden für die akustische Wohnraumüberwachung mache der Polizei, so Freiberg weiter, diese Form der technischen Ermittlung nahezu unmöglich.

Freiberg: „Es ist doch, wie beispielsweise im Fall der Sauerländer Terroristen-Festnahmen, nicht nachvollziehbar, warum die Polizei nicht das Innere einer Garage, die rechtlich unter den Wohnungsbegriff fällt, videografisch überwachen durfte, wenn der dringende Verdacht bestanden hatte, dass dort an Sprengsätzen mit verheerender Wirkung gebaut wurde.“

Gerade die letzten Fälle verhinderter Terroranschläge hätten deutlich gezeigt, dass die Polizei nur deshalb habe erfolgreich agieren können, weil die Ermittler andere Aufgabenfelder stark vernachlässigt hatten. Freiberg: „Angesichts der steigenden Bedrohungslage Deutschlands ist es jetzt höchste Zeit, die Effektivität der polizeilichen Arbeit zu stärken. Bei intensiven Ermittlungen dürfen nicht andere Ermittlungszweige völlig lahm gelegt werden. Gleichzeitig bedürfen die erweiterten polizeilichen Ermittlungskompetenzen einer eindeutigen rechtlichen Grundlage sowie einer richterlichen Genehmigung. Das große Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei kann so weiter gefestigt werden.
 
 
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