Zum Inhalt wechseln

GdP-Position: Auslandseinsätze

Vier Säulen für den Frieden

Polizei und Bundeswehr haben unterschiedliche Aufgaben

Vier Säulen für den Frieden

Zusammenarbeit - gerade auch bei Auslandseinsätzen - :
Ja !

Vermengung von Funktionen, Aufgaben und Berufsbildern von Polizei und Bundeswehr:
Nein !

Das ist die Position der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur aktuellen Diskussion über die Zukunft der Streitkräfte.

Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping hat im Mai 1999 eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker ins Leben gerufen, die Vorschläge zur zukünftigen Funktion, Aufgabe sowie neuen Struktur und somit vor allem auch Stärke der Bundeswehr vorlegen soll. Das Ergebnis wird für April 2000 erwartet.

Die Gewerkschaft der Polizei meldet sich zu Wort, weil bereits in der bisherigen öffentlichen und politischen Debatte - neben klaren Bekenntnissen zur Achtung der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Bundeswehr und Polizei - Überlegungen geäußert wurden, die auf eine Verwischung von Aufgabe und Funktion hi-nauslaufen. Dabei entspricht es geradezu dem Leit- und Wertebild moderner Demokratien, strikt zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu unterscheiden. Überdies würde eine Verwischung eine Gefahr für die jeweiligen Berufsbilder darstellen.

Derlei Überlegungen, der Bundeswehr nicht nur für Auslandseinsätze, sondern auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilweise polizeiliche Aufgaben zuzuweisen, zeugen nicht nur von einem erstaunlich unbekümmerten Umgang mit dem Grundgesetz, sondern auch von völliger Unkenntnis der jeweiligen Funktionen und folglich der völlig verschiedenen Berufsbilder.

Offenbar geht der Gedanke eines Ausweitens von Aufgabe und Funktion der Streitkräfte davon aus, dass es lediglich des Tragens einer Uniform und des Verfügens über Zwangsmittel bedarf, um für sämtliche staatlichen Aufgaben prädestiniert zu sein. Eine solche Vorstellung ist eine Zumutung in doppelter Hinsicht: sie wird weder dem Berufsbild der Bundeswehr noch demjenigen der Polizei gerecht.

Die GdP maßt sich nicht an, das Berufsbild des Soldaten komplett beschreiben zu können; umso klarer kann sie das Berufsbild des Polizeibeamten zeichnen:
Der Polizist nimmt seine Aufgabe in einem Staat bzw. in einer Region wahr, in der Frieden herrscht. Diesen Frieden herzustellen bzw. ihn gegen militärische Angriffe zu sichern, ist nicht Aufgabe des Polizisten. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Innern sind die klassischen Aufgaben der Polizei, die das Berufsbild bestimmen. Im Kern der Aufgabenbeschreibung der Polizei steht der Bürger, der einerseits An-spruch auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit hat, andererseits aber auch dazu angehalten werden muss, die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Normen im Interesse des Zusammenlebens aller Bürger zu achten. Eigenverantwortlichkeit und soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit zu möglichst konfliktfreier Problemlösung sind unverzichtbare Kriterien für das Berufsbild des Polizisten.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt fest:


1. Die GdP begrüßt die öffentliche und politische Debatte über die zukünftige Aufgabe und Funktion der Bundeswehr. Sie ist auch für eine offene Diskussion, die nach Wünschen von Politikern aus dem Regierungs- wie dem Oppositionslager, mit denen die GdP zuletzt noch Anfang März 2000 gesprochen hatte, ohne Tabus geführt werden sollte. Allerdings ist die GdP der Ansicht, dass der Respekt vor dem Grundgesetz es gebietet, Grundzüge der Aufgabenteilung zwischen Polizei und Bundeswehr zu beachten. Dies umso mehr, als es nach Ansicht der GdP überhaupt keiner Veränderung dieser prinzipiellen Aufgabenteilung bedarf, um Szenarien wie bei der Katastrophenhilfe oder gar auch bei der Unterstützung der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Wege der Amtshilfe bewältigen zu können. Also: Weder zur Terrorismusbekämpfung, noch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bedarf es einer Zuständigkeit der Bundeswehr.

2. Das Grundgesetz verwehrt der Bundeswehr Zuständigkeiten im Innern, von Fällen des Notstandes und der technischen bzw. organisatorischen Hilfe der Bundeswehr in Katastrophenfällen bzw. im Rahmen der Amtshilfe abgesehen. Diese strikte Zuweisung der Zuständigkeit der Bundeswehr für die äußere Sicherheit ist die bewusste Antwort des Grundgesetzes auf die historischen Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Zuständigkeit für die innere Sicherheit weist das Grundgesetz den Ländern und somit der Polizei zu. Der Bund unterhält für in der Verfassung eng umrissene Sicherheitsaufgaben das Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz. Die GdP sieht keinerlei Notwendigkeit, an diesen klaren Aufgabenzuweisungen des Grundgesetzes etwas zu ändern.

3. Angesichts der veränderten außenpolitischen Sicherheitslage ist zweifellos eine Anpassung von Umfang und Struktur der Bundeswehr geboten. Hierzu Vorschläge zu unterbreiten, ist jedoch nicht Angelegenheit der GdP; sie meldet sich allerdings sofort zu Wort, wenn im politischen Raum Überlegungen angestellt werden, Aufgabe und Funktion der Bundeswehr in Richtung auf polizeiliche Aufgaben zu verändern.

4. Wenn es um die rasche und effiziente Handlungsfähigkeit in Europa nahen Gebieten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der OSZE geht, ist das Vorhalten ständiger Stäbe sowohl für ein internationales Polizei-Kontingent als auch für den militärischen Bereich unabdingbar. Für die Besetzung dieser ständigen Stäbe kann auf Kräfte mit entsprechender Einsatzerfahrung zurückgegriffen werden. Dabei ist eine einheitliche politische Führung beider Stäbe sicherzustellen.

5. Sobald in Krisengebieten die unmittelbare militärische Auseinandersetzung beendet ist, sind Polizeikräfte und nicht das Militär für Aufbau und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zuständig; die Erfahrungen im Kosovo haben bewiesen, dass Soldaten nicht noch zusätzlich polizeiliche Aufgaben übernehmen können; sie haben mit der militärischen Friedenssicherung und -erhaltung vollauf zu tun. Nicht von ungefähr haben Bundeswehr-Offiziere im Kosovo zunächst auf die umgehende Entsendung und später auf die dringende Verstärkung des UNO-Polizeikontingents gedrängt, zuletzt noch im Januar 2000 sogar der deutsche KFOR-Befehlshaber selbst.

6. Wenn es um erfolgreiches Krisenmanagement der Vereinten Nationen, der OSZE oder der EU zur Verteidigung der Menschenrechte, zur Wiederherstellung eines geordneten Staatswesens und eines friedlichen Miteinanders der Bürger geht, reicht es nicht aus, lediglich die militärische und die polizeiliche Komponente zu beachten.

Wichtig sind vier Säulen für den Frieden:


- Militär
- Polizei
- Hilfsdienste wie z.B. Sanitäts- und technische Dienste
- Öffentliche Verwaltung

1. Die Ausgangslage

Die Erkenntnis ist unabweisbar: seit dem Ende des Ost-West-Konflikts hat sich das Bedrohungsszenario für Europa und damit für Deutschland grundlegend geändert. Deutschland ist seit der Wiedervereinigung und der Aufnahme östlicher Nachbarländer in die NATO auch nicht mehr "Frontstaat". Über Rolle, Aufgabe und Struktur der Bundeswehr nachzudenken, ist also geboten, zumal an die Stelle der bisherigen außenpolitischen Gefahren neue Konflikte aufgetaucht sind.
Jahrzehntelang hat die entscheidende Frage gelautet: wie verhindern wir den großen Krieg, gar den Atomkrieg, der in seinen verheerenden Folgen die menschliche Vorstellungskraft übersteigt? Nachdem diese Gefahr zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber doch erheblich gemindert ist, erleben wir quer um den Erdball eine ganz andere Art von Konflikten. Der Sozialdemokrat Erhard Eppler, der in den siebziger und achtziger Jahren zur Prominenz der Friedensbewegung gehörte, hat die Entwicklung in einem Zeitungsinterview so beschrieben: "Inzwischen haben wir immer mehr und immer scheußlichere Gewalt erlebt, aber immer weniger Krieg. Krieg ist nur eine von vielen Formen ausufernder Gewalt geworden, und bisweilen nicht einmal die scheußlichste."

Damit spielte er auf eine Entwicklung an, die am Beispiel des ehemaligen Jugoslawiens geradezu exemplarisch deutlich wird. Der Krieg im klassischen Sinne des Völkerrechts, der formal erklärt und auch wieder beendet wird, gehört offenbar der Vergangenheit an. Die meisten militärischen Einsätze - nicht nur im ehemaligen Jugoslawien, sondern beispielsweise auch im indisch-pakistanischen Konflikt oder in verschiedenen Regionen Afrikas - entsprechen heute nicht mehr den Regeln des Völkerrechts. In vielen Fällen ist nicht einmal klar erkennbar, ob es Verantwortliche im Sinne einer eindeutigen Kommandostruktur gibt, oder ob die kämpfenden Einheiten ein mehr oder minder selbst bestimmtes Eigenleben führen. Das ist insoweit ein wichtiger Gesichtspunkt, als ein Friedensschluss aufgrund fehlender Repräsentanten einer staatlichen Gewalt immer aussichtsloser wird, wenn es praktisch niemanden mehr gibt, mit dem man einen Frieden schließen könnte.

Genau dies sind die Situationen, die zum Überdenken militärischer Aufgabenstellung geführt haben - nicht alleine, aber auch in Deutschland. Insoweit war es richtig, dass die Bundesregierung im Mai 1999 eine Kommission unter Leitung des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker ins Leben gerufen hat, die ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung der Bundeswehr erarbeiten soll. Mit der Vorlage dieses Konzepts ist für April 2000 zu rechnen.

Im Rahmen der Beratungen dieser Kommission war der Bundeswehrgeneralinspekteur v. Kirchbach in Zeitungen wie folgt zitiert worden: "Eine existenzielle Bedrohung Deutschlands durch eine groß angelegte Aggression ist derzeit sehr unwahrscheinlich. Ökonomische, ethnische, religiöse oder ökologisch verursachte Spannungen, organisierte Kriminalität und terroristische Aktionen nichtstaatlicher Akteure können gleichwohl die Stabilität gefährden... Damit bestimmen besonders die veränderten Bedingungen, unter denen der Auftrag der Bundeswehr zu erfüllen sein wird, die künftigen Aufgaben der Streitkräfte."

Das ist nichts anderes als ein Plädoyer für die Verschiebung der Aufgaben der Bundeswehr hin zur Polizei. Der Hintergrund dieser Betrachtensweise ist klar: Rund um den Erdball gibt es Beispiele für friedensstiftende Maßnahmen, die möglichst unter dem Mandat der Vereinten Nationen dazu führen, dass von außen mit militärischer Gewalt eingeschritten wird. Nach einer ersten Phase rein militärischer Bekämpfung von bewaffneten Einheiten bzw. nach der militärischen Besetzung des betreffenden Territoriums ist dann die Phase gekommen, in der sich die Aufgabe von einer rein militärischen zu einer polizeilichen wandeln kann. Hierfür bieten Bosnien-Herzegowina und der Kosovo anschauliche Beispiele.

In Bosnien-Herzegowina sorgen die SFOR-Truppen dafür, dass der Frieden im Lande erhalten bleibt. Ebenfalls unter UNO-Mandat sind auch Polizisten aus vielen Ländern, darunter auch aus Deutschland, tätig. Ihr Auftrag jedoch beschränkt sich auf Beobachtung und fachliche Anleitung sowie Hilfe beim Aufbau einer arbeitsfähigen Polizeistruktur, umfasst also nicht Vollzugsaufgaben im eigentlichen Sinne. Wenn es also im Sinne des UNO-Mandats um eine möglicherweise zwangsweise Durchsetzung eines Auftrages ging oder geht, ist nicht die zivile UNO-Polizei gefragt, sondern die SFOR-Truppen.

Genau hier wird die Vermischung militärischer und polizeilicher Aufgaben deutlich. Das Kriegsverbrecher-Tribunal der Vereinten Nationen in Den Haag gab den Auftrag zur Festnahme von Kriegsverbrechern an die SFOR-Truppe. Aus pragmatischer Sicht leuchtet das ein. Schließlich handelt es sich bei den Tatverdächtigen in aller Regel um Angehörige militärischer Einheiten, verfügen also über entsprechende Mittel zur Gegenwehr; es ist kaum vorstellbar, dass Polizeibeamte mit den Mitteln, wie sie in westlichen Demokratien der zivilen Polizei zur Verfügung stehen, einen solchen Verdächtigen aus der Mitte seiner Einheit herausholen können.

Seitdem im Juni Bodentruppen im Auftrag der Vereinten Nationen in den Kosovo eingerückt sind, ist ein aktuelles Beispiel für die Vermischung militärischer und polizeilicher Aufgaben gegeben. Weil in dem Land zunächst so gut wie jede öffentliche Administration einschließlich Polizei fehlte, blieb den KFOR-Truppen gar keine andere Wahl, als neben der militärischen Besetzung zugleich auch die Rolle als Ordnungsmacht im Sinne polizeilicher Aufgaben zu übernehmen. Allerdings wurden zugleich die Grenzen deutlich, die in der unterschiedlichen Ausbildung zwischen Polizei und Militär liegen; KFOR-Sprecher haben verschiedentlich gegenüber den Medien betont, wie wichtig die Arbeitsaufnahme des zivilen UN-Polizeikontingents sei, weil die Soldaten für polizeiliche Aufgaben weder ausgebildet noch ausgerüstet seien. Zuletzt noch im Januar 2000 hat der deutsche Befehlshaber der KFOR-Truppen in öffentlichen Stellungnahmen darauf gedrängt, dass das zivile Polizeikontingent endlich auf die längst beschlossene Stärke von rund 3.000 Polizistinnen und Polizisten gebracht wird.

Seit dem Herbst 1999 ist das zivile Polizeikontingent im Kosovo im Rahmen von UNMIK tätig. Hierzu gehören auch deutsche Polizistinnen und Polizisten. Aufschlussreich ist, dass in den offiziellen UNO-Unterlagen ausdrücklich von der "zivilen" Polizeikomponente gesprochen wird, offenbar zur Abgrenzung von der militärischen KFOR-Truppe, die gleichwohl einen allgemeinen polizeilichen Auftrag behält. Dies wird in den UN-Richtlinien für das zivile Polizeikontingent vom 30. Juni 1999 deutlich, in dem als Auftrag für die zivile Polizei u.a. formuliert wird: "Unterstützung und Beratung von KFOR zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."

Es liegt also auf der Hand, dass angesichts veränderter politischer Lagen über Rolle und Aufgabe von Polizei einerseits und Militär andererseits nachgedacht wird. Die GdP erwartet allerdings, dass dies auf eine Weise geschieht, die der historischen, politischen und verfassungsrechtlichen Dimension des Themas entspricht.

2. Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern

Die Vermengung militärischer und polizeilicher Aufgaben trifft in Deutschland auf einen ganz besonders empfindlichen Nerv, weil automatisch damit wieder in Erinnerung gerufen wird, dass das Nazi-Regime Polizisten in militärische Einheiten zusammenfasste und an allen Fronten kämpfen ließ. Die Trennung von Militär und Polizei in Verteidigungsaufgaben nach außen und Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit nach innen in der Verfassung war eine historisch und politisch notwendige Konsequenz.

Gerade die Gewerkschaft der Polizei war es, die sich mit der damaligen Bundesregierung Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Debatte um die Notstandsgesetze eine erbitterte Auseinandersetzung geliefert hatte.

Die Weigerung der GdP, wieder zuzulassen, dass Polizisten auch Soldaten sein können, indem sie den Kombattanten-Status erhalten, brachte die GdP in den Geruch "vaterlandsloser Gesellen". Kombattantenstatus - das bedeutet völkerrechtlich, dass ein Staat in einer verbindlichen Erklärung festlegt, welche bewaffneten Kräfte im Kriegsfall zu den Streitkräften zählen, also an militärischen Auseinandersetzun-gen teilnehmen dürfen. Davon abzugrenzen ist die zivile Verwaltung, zu der auch bewaffnete Polizeibeamte gehören, die den gleichen völkerrechtlichen Regelungen zufolge nicht an Kriegshandlungen teilnehmen dürfen. Tun sie es dennoch, gelten sie als Freischärler.

Die GdP hat in der Debatte um die Notstandsgesetze stets für eine saubere Trennung zwischen Polizei und Militär gestritten und dem Vorwurf, dass also Polizisten nicht einmal ihr Vaterland verteidigen dürften, ein einfaches Argument entgegen gehalten: wer möchte, dass Polizisten wie Angehörige anderer Berufe auch ihre Heimat verteidigen sollen, muss sie lediglich in die Streitkräfte einberufen. Dann sind sie Angehörige des Militärs und demzufolge Kombattanten.
Die GdP setzte sich bei der damaligen Debatte durch: der zivile Charakter der Polizei blieb erhalten. So soll es auch bleiben.

In der neuerlichen Debatte um die künftige Rolle und Aufgabe der Bundeswehr hat die GdP eindeutig die Meinung vertreten, dass es keine Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr in Richtung auf polizeiliche Tätigkeiten im Innern der Bundesrepu-blik Deutschland geben darf.

Aus den Reaktionen auf diese Position der GdP aus dem politischen Lager sind insbesondere die folgenden Stellungnahmen bemerkenswert:1. Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping teilt "voll und ganz die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei, dass an der strikten funktionalen Trennung zwischen Polizei und Streitkräften nicht - auch nicht in der Zukunft - gerüttelt werden darf".

2. Dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang Schäuble, erscheint zwar ein "permanentes Nebeneinander von Polizei und Bundeswehr... nicht förderlich", doch spricht er sich für eine Diskussion über künftige Aufgaben der Bundeswehr im Innern aus, "vor allem vor dem Hintergrund einer Bedrohung Deutschlands durch internationale Kriminalität, wie z.B. im Bereich der sog. Proliferation von Waffen oder auch Massenvernichtungsmitteln". Weiter heißt es: "Im Hinblick auf neue Bedrohungsszenarien vor allem aus dem Bereich der internationalen Kriminalität müssen deshalb alle Möglichkeiten diskutiert werden, die Bundeswehr stärker als bisher in die Gefahrenabwehr einzubinden und das technische Know-How noch effektiver zu nutzen".

3. Der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Paul Breuer, stellte bei seinem Gespräch mit der GdP Anfang März 2000 klar, dass die Position seiner Fraktion nicht bedeute, die Bundeswehr im Rahmen der Strafverfolgung einzusetzen. Vielmehr ginge es für ihn darum, auf von außen kommende Gefahren für die innere Sicherheit insoweit flexibel reagieren zu können, als in diesen Fällen die Möglichkeiten der Bundeswehr nicht außer Betracht bleiben könnten. Die GdP bekräftigte ihre Position, wonach das Institut der Amtshilfe ausreichend rechtlichen Spielraum bietet, um die Polizei in die Lage zu versetzen, von anderen Institutionen und Organisationen Hilfe anzufordern, wenn die eigenen personellen und techni-schen Möglichkeiten nicht ausreichen.

4. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, Helmut Wieczorek (SPD), sieht "durchaus auch für die Zukunft die Möglichkeit, dass die Bundeswehr ihre Fähigkeit dem Staat auch im Innern zur Verfügung stellen kann. Dazu zähle ich z.B. die Unterstützung der Polizei bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, soweit die Bundeswehr über entsprechende Fähigkeiten verfügt. Es wäre nach meiner Auffassung fahrlässig, wenn man wegen vordergründiger verfassungsrechtlicher Bedenken derartige Möglichkeiten der Streitkräfte ungenützt ließe".

Bei seinem Gespräch mit der GdP Anfang März 2000 stellte Wieczorek klar, dass es ihm in erster Linie um eine offene Diskussion ginge, die nicht von vornherein durch rechtliche Bedenken eingeengt würde. Dem hält die GdP allerdings entgegen, dass dem Grundgesetz nicht umsonst ein höherer Respekt gebührt als dem einfachen Recht. Überdies stellte sich in der Diskussion heraus, dass den ins Auge gefassten Szenarien einer Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr problemlos mit der Amtshilfe entsprochen werden könnte. Als Beispiel sei nur auf den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen im Auftrag der Polizei bei der Erpressung der Deutschen Bahn AG hingewiesen. Dem Argument von Helmut Wieczorek, ihm ginge es darum, das doppelte Vorhalten von Ressourcen bei Polizei und Bundeswehr zu vermeiden, hielt die GdP entgegen, dass gerade das Institut der Amtshilfe derlei Verschwendung von Haushaltsmitteln verhindern helfe. Demzufolge brauchten also weder Bundeswehr noch Polizei damit zu beginnen, für weitergehende Szenarien personelle oder materielle Vorkehrungen zu treffen. Ausdrückliche Zustimmung des Ausschussvorsitzenden fand die GdP-Haltung zu Auslandseinsätzen.

Die GdP stellt fest:


Die gemäß Artikel 87 a GG der Bundeswehr grundsätzlich zugewiesene Verteidigungsaufgabe richtet sich auf den Schutz der Bundesrepublik Deutschland nach außen einschließlich des Bündnisfalls. Damit ist Funktion und Aufgabe der Bundes-wehr im Kern beschrieben.

Deutlich davon zu unterscheiden sind Unterstützungshandlungen gemäß Artikel 35 Absatz 1 GG, wonach die Bundeswehr im konkreten Einzelfall der Polizei Amtshilfe leistet. Dies reicht von der Bereitstellung von Liegenschaften bei Großeinsätzen der Polizei bis zu Überwachungsflügen mit Tornado Aufklärungsflugzeugen wie bei der Erpressung der Deutsche Bahn AG an der ICC-Strecke Ruhrgebiet - Berlin. Solche Fälle der Amtshilfe lassen Funktion und Aufgabe völlig unberührt, weil die Verantwortung für den Einsatz selbst bei der allein zuständigen Polizei verbleibt. Sie bedient sich gleichsam der technischen bzw. personellen Hilfe der Bundeswehr, wie sie ebenso gut auch die Amtshilfe anderer Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Anspruch nimmt. Niemand käme aber im Hinblick auf andere Behörden auf die Idee, aus der Tatsache gelegentlicher und natürlich willkommener Amtshilfe eine auch nur teilweise Übernahme der originären Zuständigkeit herzuleiten.

Der GdP ist im übrigen als Berufsvertretung der Polizei ein gesundes Maß an Prag-matismus zu eigen. Dies hat jedoch noch niemanden in der GdP veranlassen kön-nen, ausgerechnet das Grundgesetz als ein Werk anzusehen, dessen Schranken als "vordergründig" abgetan werden können.

3. Bewältigung polizeilicher und militärischer Lagen im Ausland

Der Einsatz im Kosovo hat bewiesen, dass die bisherige Vorgehensweise der Vereinten Nationen verbesserungsbedürftig ist. Die UNO hat die KFOR-Truppen in das Gebiet geschickt, um den militärisch herbeigeführten Frieden am Boden zu sichern. Hierzu hat die UNO sich zunächst ausschließlich des Militärs bedient. Geradezu zwangsläufig kamen so Soldaten, darunter auch die der Bundeswehr, in die Situation, neben militärischen Aufgaben zu Friedenssicherung auch polizeiliche Aufgaben im Rahmen der Wiederherstellung der inneren Sicherheit übernehmen zu müssen, für die sie aber weder ausgebildet noch ausgerüstet sind.

Richtig wäre es gewesen, zeitgleich mit den KFOR-Truppen Polizisten in das Gebiet zu entsenden. Dann hätten von vorneherein Polizisten und Soldaten jeweils die Aufgaben erfüllen können, die sie gelernt haben und die sie beherrschen.

Charakteristisch für solche Einsätze von multinationalen Kontingenten in sogenannten Gastländern ist, dass Krieg einerseits und Frieden andererseits sich nicht übergangslos gegenüberstehen, sondern der Weg von Krieg zum Frieden als Pro-zess - einen sehr schwierigen zumal - mit hohen persönlichen Risiken begriffen werden muss. Dies bedeutet, dass Militär und Polizei sehr eng unter einer einheitlichen Führung kooperieren müssen. Die GdP hält es daher für ebenso richtig wie zeitlich überfällig, dass es am Sitz der Vereinten Nationen in New York nunmehr auch einen polizeilichen Planungsstab im Rahmen der zivilen UNO-Verwaltung gibt.

Zugleich spricht sich die GdP dafür aus, für Europa nahe Einsätze einen ständigen multinationalen Planungs- und Einsatzstab vorzusehen. Dieser Stab könnte als ständige Arbeitsgruppe bei der OSZE bzw. beim Rat für Justiz und Inneres der EU eingerichtet werden; ihm sollten Kräfte mit entsprechender Auslandserfahrung an-gehören.

4. Vier Säulen für den Frieden

Wenn es um erfolgreiches Krisenmanagement zur Sicherung der Menschenrechte, zur Wiederherstellung eines geordneten Staatswesens und eines friedlichen Miteinanders der Bürger in Krisenregionen geht, darf der Blick nicht allein auf Funktion und Aufgaben von Militär und Polizei beschränkt werden. Eine solchermaßen verengte Sicht liefe ähnlich wie bei der Betrachtung der unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen von Polizei und Streitkräften darauf hinaus, unverzichtbare Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Ausstattung und Organisation weiterer notwendiger Institutionen zu missachten.

Also: Genauso wichtig wie die Gewährleistung des äußeren und inneren Friedens ist der Wiederaufbau einer funktionierenden inneren Verwaltung und des Gesundheitswesens. Daher müssen Sanitätsdienste und technische Hilfsdienste ebenso frühzeitig vor Ort tätig werden wie Fachleute zum Aufbau einer öffentlichen Verwaltung. Allein die ganzheitliche Betrachtung kann nach Überzeugung der GdP zum Ziel führen.

Wichtig sind vier Säulen für den Frieden:

- Militär
- Polizei
- Hilfsdienste wie z.B. Sanitäts- und technische Dienste
- Öffentliche Verwaltung

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.