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GdP Rheinland-Pfalz: Eigenbedarfsgrenzen von Cannabis nicht anheben

Mainz.

„Um die Justiz zu entlasten und Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, werden wir die Eigenbedarfsgrenzen für Cannabis wieder auf den Stand von 2007 anheben.“ So heißt es lapidar im rot-grünen Koalitionsvertrag für die Landespolitik der Jahre 2011 bis 2016. Insofern folgerichtig, dass der Justizminister dies jetzt umsetzt und die Staatsanwaltschaften entsprechend anweist, um deren Ermessen in veränderte Bahnen zu lenken. Die Gewerkschaft der Polizei im Land wendet sich gegen diese Entwicklung und hält sie für ein falsches Signal. Die Botschaft lautet: „Alles nicht so schlimm“. Oder: „Prima, ein weiterer Schritt in Richtung Legalisierung.“

Fatal sei, dass der Eindruck vermittelt werde, dass bei Mengen unter 10 Gramm keinerlei Strafverfolgung mehr drohe. „Die Polizei wird aber“, so der Stellv. GdP-Vorsitzende Bernd Becker, „weiter das tun, was sie immer tut: Nach Recht und Gesetz Straftaten verfolgen“. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen werde durch diese Verharmlosung in dem Maße erschwert, wie die Einsichtsfähigkeit der Beschuldigten abnehme. Becker: „Die Arbeit wird nicht weniger, aber schwieriger“.
Die GdP weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften auch weiterhin unter Zugrundelegung des gesamten Ermittlungsergebnisses über Einstellung, Strafbefehl oder Klageerhebung entscheiden werden. Ihr Ermessen sei nur bei einem von vielen Kriterien neu kanalisiert.

Objektiv werde im Übrigen vollkommen verkannt, dass sich der Wirkstoffgehalt in den gehandelten Cannabis-Produkten seit langem durch moderne Züchtungen deutlich erhöht. Aus diesem Blickwinkel sei also eigentlich eine Absenkung der Eigenbedarfsgrenze angesagt.

Auf Bundesebene wird aktuell der Vorschlag der Linkspartei diskutiert, Cannabis-Produkte komplett freizugeben.

Die Bundes-GdP weist darauf hin, dass die Gefahr von Schädigungen des Gehirns bestehe. Die Entwicklung von Jugendlichen könne bedrohlich beeinträchtigt werden. Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Eine verminderte Denk- und Leistungsfähigkeit kann die Folge des Cannabis-Konsums sein. Man sollte auf die Lehrer hören, die die Auswirkungen des Cannabis-Konsums im Unterricht erleben.“

Die Bundes-GdP kritisiert auch die in den Bundesländern unterschiedlich festgesetzten Mengen für den Eigenverbrauch weicher Drogen. Witthaut: „Es ist schwer vermittelbar, dass in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Mengen für den Eigengebrauch straflos bleiben.“

Der GdP-Landesvorsitzende Ernst Scharbach stellt zur Einordnung des Themas klar: „Es geht uns darum, dass insbesondere Jugendliche das falsche Signal der Verharmlosung aufnehmen. Die Verfolgung von kriminell organisierten Gewalttätern oder Weiße-Kragen-Tätern, die mit ihren Machenschaften Staat und Gesellschaft um Millionen betrügen, ist uns ein wesentlich größeres Anliegen, als die Einleitung von Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten“.
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