Zum Inhalt wechseln

Technische Überwachung durch die Polizei auf der Kippe

Freiberg warnt vor katastrophalen Folgen für die Bekämpfung der Schwerkriminalität

Berlin.

Vor katastrophalen Folgen für die Bekämpfung der Schwerkriminalität warnt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, angesichts des Urteils eines baden-württembergischen Landgerichts, die momentan geltenden Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung durch die Polizei auch zur Bewilligung einer Telekommunikationsüberwachung anzulegen.

Die Justiz hatte damit die Hürden so hoch gelegt, dass die Ermittler, so der GdP-Vorsitzende, sich gezwungen sahen, die beantragte Maßnahme zurückzuziehen. Freiberg: "Sollte dieses Urteil Schule machen, würde ein immenser Personalaufwand nötig sein, um die Vorgaben zu erfüllen. In der Praxis ist dies nicht möglich, die Polizei kann einpacken."

Bei der akustischen Wohnraumüberwachung dürfen nach geltender Rechtsprechung der Karlsruher Verfassungsrichter Verdächtige rund um die Uhr überwacht werden. Ermittlungsbeamte müssen aber ständig anwesend sein. Redet ein Verdächtiger über nicht tatrelevante Inhalte, muss abgeschaltet werden. Eine 24-Stunden-Überwachung erfordert daher rund 16 Mitarbeiter. Freiberg: "Viele der mutmaßlichen Täter sprechen ausländische Sprachen. Niemand kann sagen, woher die Polizei neben dem erforderlichen eigenen Personal kompetente Dolmetscher in ausreichender Zahl bekommen soll."

Würden nun die bereits verschärften Vorgaben auch auf Telefonüberwachungen ausgedehnt, so der GdP-Vorsitzende, müsse die Polizei kapitulieren. Im Jahr 2002 hatte es etwa 22.000 Anordnungen für Telefonüberwachungen gegeben. Freiberg: "Wer ein bisschen rechnen kann, weiß, dass die seit Jahren vom Personalabbau gebeutelte Polizei dies personell nicht annähernd leisten kann."

Freiberg verwies auf die Meinung von Polizeipraktikern, nach denen die technische Überwachung unverzichtbar sei, um Verdächtigen keinen Freiraum für ihre kriminellen Absprachen zu bieten. Eine der polizeilichen Ermittlungs-Praxis abgewandte Rechtsprechung werde, so Freiberg, zu erheblichen Einschnitten in der Bekämpfung der Schwerkriminalität führen. Freiberg: "Das wäre weder der Polizei noch der Bevölkerung zumutbar."
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.