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Thüringens Innenminister Dr. Gasser gegen Beamtenbesoldung auf Länderebene:

"Die Kleinen werden auf der Strecke bleiben"

Erfurt/Berlin.

Als eine Gefahr für die kleineren, aber auch insgesamt für die neuen Bundesländer sieht der thüringische Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser die Übertragung des öffentlichen Dienstrechts einschließlich der Beamtenbesoldung und -versorgung auf Länderebene. Anfang Dezember empfing Dr. Gasser die GdP zu einem politischen Meinungsaustausch in der Landeshauptstadt Erfurt.

Der zu erwartende Wettbewerb unter den Ländern, so Gasser, werde zerstören, was mühsam aufgebaut worden und zusammen gewachsen sei. Dr. Gasser, ehemals Justizminister des Landes, ist seit Juli Thüringens Innenminister. Bei einem ersten Gespräch mit dem GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg im Beisein des Vorsitzenden des GdP-Landesbezirks Thüringen, Jürgen Schlutter, verurteilte Gasser auch den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, das Berufsbeamtentum in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Der Jurist Gasser, von 1997 bis 2002 Mitglied des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, befürchtet, dass es nach einer erforderlichen Grundgesetzänderung dann „kein Halten mehr“ geben werde.

In dem Gespräch mit dem GdP-Vorstand beklagte Dr. Gasser auch die mangelnde Perspektive solcher Vorschläge: „Die schlechte Kassenlage der Länder wird nicht ewig andauern.“
 
 
Am Nikolaustag zu Besuch beim Thüringischen Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser (2.v.r): der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg (r.), Jürgen Schlutter, Vorsitzender GdP Thüringen (2.v.l.) und sein Stellvertreter Edgar Große. Foto: hol
 
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg wies darauf hin, dass bei der Übertragung der Beamtenbesoldung auf die Länder in Notzeiten die finanziell schlechter ausgestatteten auf der Strecke blieben. In Zeiten verbesserter Steuereinnahmen und Beruhigung des Arbeitsmarktes wiederum müssten sich die Länder dann in der Anwerbung vor allem im Polizeibereich gegenseitig überbieten. Freiberg: „Ein Nullsummenspiel, bei dem sich dann alle Beteiligten wieder nach einer bundeseinheitlichen Beamtenbesoldung zurücksehnen werden.“

Einvernehmen bestand auch in der Einschätzung, dass die Wahrnehmung der geplanten gesetzgeberischen Möglichkeiten die Länder in eine permanente Verhandlungs- und Konfliklage versetzen, die Personal und Handlungsressoucen auf Länderebene binden werde.
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