Tarifrunde 2016
GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: Arbeitgeber müssen sich bewegen
GdP-Tarifvorstand Kerstin Philipp mischte sich unter die GdP-Demonstranten. Foto: Holecek
ver,di-Chef Frank Bsirske nimmt die entschlossene Stimmung unter den Beschäftigten auf - und mit an den Verhandlungstisch. Foto. Holecek
GdP-Chef Malchow sagte: "Unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten eine Steigerung der Realeinkommen um sechs Prozent. Den Herausforderungen an die innere Sicherheit durch Terrorismus, Fußballeinsätze, politische Demonstrationen und den Zustrom von Flüchtlingen hat sich die Polizei mit beispielloser Einsatzbereitschaft gestellt. Das muss auch im wahrsten Sinne des Wortes belohnt werden."
Engagierte Gespräche am Rande der Tarifverhandlungen. Foto: Holecek
Die GdP-Forderungen im Einzelnen:
Entgelterhöhungen
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.
Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.
Demo-Einsatz beim Eintreffen der Verhandlungsführer von Bund und Kommunen. Foto: Holecek
- Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen um 6 Prozent erhöht werden.
- Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
- Die Ergebnisse sollen zeit‐ und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten und
- Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger des Bundes übertragen werden.
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.
Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.
Demo-Einsatz beim Eintreffen der Verhandlungsführer von Bund und Kommunen. Foto: Holecek