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Brandanschläge auf Bundespolizei-Fahrzeuge müssen endlich Konsequenzen haben

Hilden/Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, fordert nachdrückliche Konsequenzen aus den Brandanschlägen gegen Bundespolizei-Fahrzeuge in Magdeburg. „Man muss einfach feststellen, dass solche wiederholten Anschläge auch dadurch begünstigt werden, dass unsere Bahnpolizeidienststellen vielfach aus Kostengründen nicht so gesichert sind, wie sie sein müssten“, stellt Sven Hüber (52), Stellvertretender GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei, fest. „Es ist doch ein schlechter Witz, dass aus puren Finanzgründen die Parkplätze der Bundespolizei weder eingezäunt noch überwacht werden können.“ In der vergangen Nacht waren am Magdeburger Hauptbahnhof sieben Fahrzeuge der Bundespolizei, aber auch Privatfahrzeuge Ziel eines Brandanschlages.

Viele Bahnhöfe ohne gesicherte Polizeiparkplätze

Die Bundespolizeidienststellen an Bahnhöfen und Flughäfen werden durch die Betreiber gestellt, dazu zählen auch alle Räume und Parkplätze. Die Betreiber (DB AG) können sich die dafür entstehenden Selbstkosten (zum Beispiel für eine Umzäunung und Videoüberwachung der Polizei-Parkplätze) vom Bund erstatten lassen (§ 62 BPolG).

An sehr vielen Bahnhöfen in Deutschland fehlt es daher an gesicherten Polizeiparkplätzen, weil kein Geld für die Erstattungen von Einzäunungen und Videoüberwachungen an die Deutsche Bahn AG vorhanden ist. In Magdeburg parkten die Polizeifahrzeuge auf einer alten Ladestraße, die weder umfriedet ist noch überwacht wird. Frühere Vorstöße zu einer besseren Sicherung sollen an den Erstattungsforderungen der Bahn gescheitert sein.

„Weil kein Geld für eine ordentliche Dienststellensicherung vorhanden ist, müssen wir leider immer wieder mit solchen symbolischen Gewaltaktionen und Straftaten gegen uns rechnen, bei denen auch private Fahrzeuge von Mitarbeitern beschädigt wurden. Straftatenverhütung verstehen wir eigentlich anders“, so Hüber.

Dabei sei man gerade in Magdeburg vorgewarnt gewesen durch bereits vorherige Brandanschläge auf Landespolizei-Fahrzeuge, aber auch durch die Demolierung von Fahrzeugen von Bundespolizisten am Bahnhof Stendal durch Hansa-Rostock-Fans in der Vergangenheit.

Kein ausreichender Schutz der Dienststellen

Die GdP kritisiert auch, dass die Bundespolizei wegen der Kostenforderungen der DB AG an vielen Bahnhöfen einerseits keinen ausreichenden Schutz der Dienststellen gewährleisten und keine angemessenen Diensträume anmieten kann, andererseits aber die Bundesregierung seit Jahren auf die gesetzlich vorgesehene Erstattung der Kosten der Bundespolizei durch die DB AG großzügig verzichten würde.

Nach § 3 Abs. 2 des Bundespolizeigesetzes könnte die Bundesregierung bis zu 50 Prozent der Kosten der Bundespolizei im Bahnbereich von den Betreibern zurückfordern, verzichtet aber darauf.
„Es ist ein völlig unverständlicher Anachronismus, dass die Bundesregierung einerseits auf zustehende Erstattungen der Bahn für Polizeileistungen verzichtet und gleichzeitig die Bahn hohe Forderungen für Dienststellensicherungen erhebt, die die Bundespolizei schlichtweg nicht bezahlen kann“, kritisiert Sven Hüber.
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