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Der Bundeskontrollausschuss (BkonA)

Die Wogen glätten

Der aktuelle Bundeskontrollausschuss (BkonA). Foto: GdP
Der aktuelle Bundeskontrollausschuss (BkonA). Foto: GdP
Der Bundeskontrollausschuss (BkonA) besteht aus je einem delegierten Mitglied der GdP-Landesbezirke und -Bezirke. Die sich dort mindestens einmal im Jahr versammelnden Kolleginnen und Kollegen dürfen übrigens keinem anderen Gremium der GdP auf der Bundesebene angehören.

Aktueller Vorsitzender des BkonA ist der Bundespolizist Mario Gottschalk, der nach dem Bundeskongress 2018 in Berlin das Amt seines Vorgängers Michael Bersenkowitsch, übernahm. Vertreten wird er durch Oliver Kemme aus Niedersachsen, das Amt des Protokollführers übernahm der Rheinland-Pfälzer Peter Busch.

Das Kontrollgremium wacht, so steht es in der Satzung der GdP, über die „ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und der satzungsgemäßen Arbeit der Organe“. Die einzige Ausnahme bildet jedoch das Bundesschiedsgericht. Zugleich nimmt der BkonA Beschwerden über den Gewerkschaftsbeirat, den Bundesvorstand und den Geschäftsführenden Bundesvorstand entgegen. Auch die Kassenprüfberichte finden ihren Weg zu den GdP-Ordnungshütern.

„Beschwerden können ganz unterschiedlicher Natur sein. Das kann von der Art der formalen Aufbereitung eines Protokolls bis zu deutlich weiterreichenden, strukturellen Meinungsverschiedenheiten gehen. Wenn wir feststellen, dass die Beschwerde berechtigt ist, beschließen wir, dass der Geschäftsführende Bundesvorstand (GBV) entsprechende Korrekturen einleiten muss. Handelt er nicht, werden wir das den Delegierten des nächsten Bundeskongresses, also 2022, berichten.

Und zwar vor den GBV-Wahlen“, sagt Gottschalk. Grundsätzlich sähen sich sein Gremium und er jedoch vor allem als Schlichter, als diejenigen, die die Wogen glätten und Einvernehmen herstellen wollen. „Wir sprechen die Beteiligten auch auf der emotionalen Ebene an und sind bestimmt keine reinen Technokraten“, betont der BkonA-Vorsitzende.

Vorprüfung

Aus den Ländern oder Bezirken eingehende Beschwerden werden von drei BkonA-Mitgliedern vorgeprüft. Dabei ist die Hürde, die eine Beschwerde überwinden muss, um im BkonA erörtert zu werden, nicht sehr hoch. Es reicht aus, wenn nur einer der drei Vorprüfer die Beschwerde für nicht gänzlich unbegründet hält.

Zunächst der BkonA-Vorsitzende, dann sein Stellvertreter oder bei Terminschwierigkeiten noch ein bestimmtes Mitglied des Gremiums sind berechtigt, an Sitzungen der GdP-Organe „mit beratender Stimme“ teilzunehmen. Beim GdP-Bundeskongress Ende 2022 wird Gottschalk den Delegierten Bericht erstatten. Man darf gespannt sein, was sich in vier Jahren Kontrollarbeit in der BkonA-Kladde angesammelt hat.
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