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Beamtinnen und Beamte:

Die GdP zum Versorgungsbericht der Bundesregierung

Foto: fotomek/stock.adobe.com
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Berlin.

In der vergangenen Woche waren Sven Hüber, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Beamten- und Besoldungsrecht und Gudrun Hoffmann, Abteilungsleiterin für Beamtenpolitik für die GdP gemeinsam mit dem DGB beim Beteiligungsgespräch zum Siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen Versorgungsbericht vorzulegen. Dieser Bericht umfasst die jeweils im Vorjahr erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst, aber auch Vorausberechnungen der zumindest in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versorgungsleistungen.

Die GdP mahnt die im Bericht deutlich werdende steigende Arbeitsbelastung und Verdichtung an. So ist der Anteil der Pensionierungen aufgrund Dienstunfähigkeit in den letzten Jahren gestiegen. Auch der Anteil der Beamt/innen, die freiwillig vorzeitig in den Ruhestand treten und dabei Versorgungsabschläge in Kauf nehmen, ist gestiegen. Nach Auffassung der GdP liegt das sowohl an der Erhöhung der Wochen- und Lebensarbeitszeit als auch der insgesamt steigenden Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst.

Die Thematik der von der sogenannten Versorgungslücke betroffenen geschiedenen Ehepartner/innen mit einer besonderen Altersgrenze wird im Bericht nicht aufgegriffen. Die GdP hat hier nochmals auf dieses Problem hingewiesen und eine gesetzliche Lösung angemahnt.

Ebenso fehlt im Bericht der Hinweis auf die besondere Problematik von Beamt/innen mit DDR Vorverwendung. Die Kappung der Höchstgrenze im Beamtenversorgungsrecht bedingt hier eine versorgungsrechtliche Schlechterstellung, die nicht zu rechtfertigen ist, da die inkriminierten Zeiten ohnehin nicht berücksichtigt werden.

Positiv ist zu werden, dass das Bundesinnenministerium angekündigt hat, einen Versorgungsrechner Online zur Verfügung zu stellen. Damit kann die bürokratisch umständliche und langwierige Versorgungsauskunft ersetzt werden.

Lange thematisiert im Gespräch wurde die Forderung, die Versorgungsberichte der Länder in den Bericht der Bundesregierung zu integrieren, um qualifizierte Vergleiche der Versorgungsausgaben aller Länder und es Bundes vornehmen zu können. Die GdP ist überzeugt, dass bei gutem Willen auch die methodischen Hindernisse – zum Beispiel mit wissenschaftlicher Unterstützung – überwunden werden können.

Die GdP bleibt an der Sache dran. Ebenso wie an Forderung, auf die Zahlen für Polizeivollzugsbeamt/innen mit einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze umfassender und in einer gesondert zu erfassenden Datenauswertung einzugehen.
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