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Rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung unwirksam

Freiberg: Polizei kann freizulassende Täter nicht rund um die Uhr bewachen

Berlin.

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am gestrigen Dienstag sein Urteil vom Dezember 2009, mit dem er die rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung beanstandet hatte, bestätigt hat, erwartet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass in absehbarer Zeit erwiesenermaßen hochgefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter auf freien Fuß gelassen werden müssen.

GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit der Täter werden die Menschen die Entscheidung des Gerichts, so folgerichtig sie auch aus rechtsdogmatischen Gründen sein mag, kaum verstehen und noch weniger akzeptieren können. Der zu erwartende mediale Druck auf die politisch Verantwortlichen, aber natürlich auch auf die Polizei, wird sein Übriges tun. Klar ist, dass die Polizei diese Täter nicht rund um die Uhr bewachen kann. Dazu fehlen die Kapazitäten. Deshalb kann und darf der Polizei nicht die Verantwortung in die Schuhe geschoben werden für den Fall, dass einer dieser Täter erneut ein Opfer findet. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Gesetzgeber und bei denen, die die Haushalte geplündert und damit die Polizei massiv geschwächt haben.“
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