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GdP zur Aussetzung des Riester-Faktors bei Rentenerhöhung

Konrad Freiberg: Versorgungsempfänger dürfen nicht benachteiligt werden

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts für die nächsten beiden Jahre den so genannten Riester-Faktor bei den Rentenerhöhungen auszusetzen. Für die Rentner bedeute dies, so der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg, eine stärkere Beteiligung am wirtschaftlichen Aufschwung. Andererseits habe die Regierung bei ihrer Entscheidung die Versorgungsempfänger nicht berücksichtigt.

Freiberg: „Das ist eine klare Benachteiligung gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern. Schon seit 2002 hinkt die Erhöhung der Versorgungsbezüge den Besoldungsanpassungen für Beamtinnen und Beamte hinterher. Das kann so nicht weitergehen“

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Riester-Faktor auch im Bereich der Beamtenversorgung einge-führt. Ab 2002 wurde damit bei jeder Versorgungsanpassung der Anpassungssatz um 0,54 Prozent gegenüber der Besoldungsanpassung vermindert.

Freiberg: „Die GdP fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 so abzuändern, dass der Riester-Faktor auch im Versorgungsbereich für zwei Anpassungsrunden ausgesetzt wird.“
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