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GdP B-W Entscheidung der Stuttgarter Versammlungsbehörde begrüßt

Stuttgart/Hochdorf.

Polizei stellt am Wochenende über 700 Personalien bei verbotenen Demonstrationen in Stuttgart fest. GdP fordert die Verhängung von Bußgeldern. Auch für das vergangene Wochenende wurden von verschiedenen Organisationen bei der Versammlungsbehörde der Stadt Stuttgart mehrere Demonstrationen und Veranstaltungen angemeldet. Unter den Anmeldern befanden sich neben der Querdenken-Bewegung auch linksgerichtete Organisationen sowie weitere unterschiedlich motivierte Antragsteller. Nicht alle dieser Demonstrationen wurden von der städtischen Behörde genehmigt.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Stuttgarter Versammlungsbehörde einige der angemeldeten Versammlungen verboten hat“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg, Hans-Jürgen Kirstein. „Damit wurden eindeutige Signale in die richtige Richtung gesendet. Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt.“

Vorwiegend aus der Querdenker-Szene und seitens der Antifa kam es zu Versuchen, die nicht genehmigten Demonstrationen trotzdem stattfinden zu lassen, zudem unter Nichteinhaltung der Hygieneauflagen. Diese nicht genehmigten Demonstrationen wurden von der Polizei aufgelöst, dabei wurden über 700 Personalien festgestellt.

„Wir hoffen, dass die Versammlungsbehörde ihre Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsgeldern in diesen Fällen konsequent durchsetzt“, fordert Kirstein. „Unser Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die das zum Teil unerlaubte Demonstrationsgeschehen mit Besonnenheit und Umsicht begleitet und wo notwendig unter Kontrolle gehalten haben.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit knapp 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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