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GdP Bayern: Beförderungen nach A9/Z

München.

Die Berufsvertretungen insgesamt und der HPR haben gemeinsam erreicht, dass der Innenminister die möglichen Beförderungen zum PHM + Z rückwirkend zum 01.09.2014 durchführen lässt.

Voraussetzungen für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (rückwirkende Freigabe der Beförderungen am 12.09.2014):

Von 3.231 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 73 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

1. in der letzten Beurteilung (2011 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 14 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2011) eine Gesamtzahl von mindestens 72 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2008) von mindestens 10 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. IC3-0406-400, vom 21.01.2014,
4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 mit Amtszulage von mindestens 100 Monaten aufweisen.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

Die GdP wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten.
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