Beamtenversorgungsrecht
GdP Bayern: Dienstunfallrecht im Pandemiefall
Bisherige Dienstunfallanzeigen im Zusammenhang mit Infektionen scheiterten meist am Einwand vermeintlich mangelnder Kausalität, da der Dienstherr, in diesem Falle der Finanzminister mit dem Finanzministerium, der Ansicht sind, dass in einer pandemischen Situation das Infektionsrisiko so stark erhöht ist, weshalb nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die Infektion im Dienst und nicht im privaten Bereich erfolgt ist. Hier ist eine Aufnahme der Berufskategorie „Polizistinnen und Polizisten“ in die Berufskrankheiten-Verordnung zielführend. Seitens der zuständigen Ministerien wird argumentiert, es lägen keine statistisch-epidemiologischen Erkenntnisse über eine dem Gesundheitsbereich vergleichbare, überhäufige Infektionsrate im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung vor.
Da die bisherigen Regelungen keine zufriedenstellenden Möglichkeiten bieten, die Dienstunfallfürsorge nach einer Coronainfektion zu gewährleisten und da auch eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine Anpassung im Versorgungsgesetz zu erwägen.
Die GdP Bayern ist mit einem Brief an Innenminister Herrmann herangetreten, mit der Bitte die-se Thematik in die Innenministerkonferenz zu tragen und appelliert, das Bundesversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern, aufeinander abgestimmt, zu ändern. Zudem regen wir an, die Bearbeitung von Dienstunfällen, die im Zusammenhang mit Corona stehen, zurückzustellen, bis eine Entscheidung des von der GdP auf Bundesebene geführten Corona-Musterprozesses vorliegt.
Da die bisherigen Regelungen keine zufriedenstellenden Möglichkeiten bieten, die Dienstunfallfürsorge nach einer Coronainfektion zu gewährleisten und da auch eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine Anpassung im Versorgungsgesetz zu erwägen.
Die GdP Bayern ist mit einem Brief an Innenminister Herrmann herangetreten, mit der Bitte die-se Thematik in die Innenministerkonferenz zu tragen und appelliert, das Bundesversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern, aufeinander abgestimmt, zu ändern. Zudem regen wir an, die Bearbeitung von Dienstunfällen, die im Zusammenhang mit Corona stehen, zurückzustellen, bis eine Entscheidung des von der GdP auf Bundesebene geführten Corona-Musterprozesses vorliegt.