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Zur geplanten Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Polizeianwärter

GdP Bayern: Wir wollen kein extremistisches Gedankengut bei der Polizei

München.

Die Absicht eine Regelanfrage bei Polizeianwärtern einzuführen ist ein sinnvolles Instrument und eine weitere Möglichkeit, um bei den Polizeianwärtern extremistische Gesinnungen auszuschließen. Diese Anfrage gibt es bereits seit 2016 bei angehenden Richtern und Staatsanwälten, warum also nicht auch bei der Polizei? Bedenken haben wir als GdP nicht.

Jeder, der sich bei der Polizei bewirbt und sich selbst betreffend kein schlechtes Gewissen hat, darf damit auch kein Problem haben. Zudem finden ja jetzt schon polizeiinterne Sicherheitsüberprüfungen und Abfragen über strafrechtliche Verfehlungen statt. Eine bundeseinheitliche Regelungslage wäre hier wünschenswert und ein ebenso zielführender wie hilfreicher Ansatz. Es darf nicht sein, dass bereits bei Einstellung der Polizeianwärter extremistisches Gedankengut vorhanden ist.

Extremismus in Deutschland

Was die Gefahr des Extremismus insgesamt angeht müssen wir auf „beiden“ Augen wachsam sein. Die Politik und der Verfassungsschutz sehen im Moment eine starke Bedrohung durch den Rechtsextremismus und das ist auch richtig! Aber die Gefahr des Linksextremismus ist ebenfalls gegenwärtig. Die Brutalität, mit der Linksextreme gegen unsere Einsatzkräfte vorgehen, sie mit Steinen, Flaschen und sonstigen gefährlichen Gegenständen bewerfen und attackieren, zeigt uns, dass auch linksradikale Gewalt vor Menschenleben nicht Halt macht. Hier muss vor allem auch ein Umdenken in Teilen der Politik erfolgen und es darf keine Verharmlosung stattfinden.

Wer Polizisten angreift, Autos anzündet und blindwütig fremdes Eigentum zerstört, darf in unserem Land keinerlei Nachsicht oder Rücksicht erwarten und erfahren. Jegliche Form von Extremismus ist eine Gefahr und eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat und unsere Gesellschaft.
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