GdP Bayern fordert bestmöglichen Impfstoff für die Beschäftigten
Deshalb fordern wir für die Beschäftigten der Bayerischen Polizei einen hoch zuverlässigen Impf-stoff. Die Sorge um eine eigene Infektion oder aber auch das Risiko, Angehörige anzustecken, beschäftigt unsere Kolleg*innen nach wie vor. „Die ständige Einsatzbereitschaft der Polizei darf durch einen möglicherweise unzuverlässigen Impfstoff auf keinen Fall gefährdet werden“, mahnt Pytlik an.
„Wer eine hohe Akzeptanz bei der Impfbereitschaft seiner Beschäftigten einfordert, muss auch dafür sorgen, dass der bestmögliche Impfstoff Verwendung findet und nicht der, der am billigs-ten oder gerade verfügbar ist, weil er anderweitig Akzeptanzprobleme hat oder gar nicht mehr eingesetzt wird“, so der Landesvorsitzende.
Für die Polizei sind die Impfprioritäten durch die Festlegung der StIKO bereits definiert. Im Mo-ment finden Diskussionen statt, wie die Impfungen, sobald die Polizei an der Reihe ist, durch die Polizeiverbände bedarfsorientiert angepasst werden.
Des Weiteren fordern wir ein, dass bereits bei der Impfanmeldung bekannt gegeben wird, wel-cher Impfstoff Verwendung findet, bzw. wenn dieser noch nicht bekannt ist, dies entsprechend kommuniziert wird.
Zur Verdeutlichung hinsichtlich der Hop-On-Verfahren: „Uns als GdP ist es wichtig, dass die Poli-zei bei den sog. Hop-On-Verfahren nicht in den Verdacht des Vordrängelns gerät. Hierzu haben wir eine klare und deutliche Haltung. Hop-On-Impfung für die Polizei gibt es erst dann, wenn andere Personen mit einer höheren Priorisierung nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Pytlik.
„Wer eine hohe Akzeptanz bei der Impfbereitschaft seiner Beschäftigten einfordert, muss auch dafür sorgen, dass der bestmögliche Impfstoff Verwendung findet und nicht der, der am billigs-ten oder gerade verfügbar ist, weil er anderweitig Akzeptanzprobleme hat oder gar nicht mehr eingesetzt wird“, so der Landesvorsitzende.
Für die Polizei sind die Impfprioritäten durch die Festlegung der StIKO bereits definiert. Im Mo-ment finden Diskussionen statt, wie die Impfungen, sobald die Polizei an der Reihe ist, durch die Polizeiverbände bedarfsorientiert angepasst werden.
Des Weiteren fordern wir ein, dass bereits bei der Impfanmeldung bekannt gegeben wird, wel-cher Impfstoff Verwendung findet, bzw. wenn dieser noch nicht bekannt ist, dies entsprechend kommuniziert wird.
Zur Verdeutlichung hinsichtlich der Hop-On-Verfahren: „Uns als GdP ist es wichtig, dass die Poli-zei bei den sog. Hop-On-Verfahren nicht in den Verdacht des Vordrängelns gerät. Hierzu haben wir eine klare und deutliche Haltung. Hop-On-Impfung für die Polizei gibt es erst dann, wenn andere Personen mit einer höheren Priorisierung nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Pytlik.