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GdP Bayern zum Thema Polizeigewalt

München.

Verfolgt man derzeit die Diskussionen in Politik und Medien (z.B. SZ-Thema des Tages, Regionalteil v. 19.02.13) könnte man den Eindruck gewinnen, dass der Bürger ständig damit rechnen muss, grundlos von Polizisten mit roher Gewalt traktiert zu werden. Dies widerspricht völlig der Realität – jeden Tag kommt es zu tausenden Kontakten und dabei auch durchaus zu konfliktträchtigen Situationen zwischen Bürger und Polizei, die in der großen Masse aber auf verbaler Ebene geregelt werden.

Unmittelbarer Zwang ist stets das letzte Mittel, um eine polizeiliche Maßnahme durchzusetzen. Kommt es dabei zu Verletzungen des Bürgers, ist das sehr bedauerlich, aber leider oft die Konsequenz aus einer Gewaltanwendung, die – und das wird aus unserer Sicht als Gewerkschaft der Polizei oft vergessen – eben regelmäßig vom Bürger durch unkooperatives Verhalten, Widerstand oder gar durch tätliche Angriffe auf die Polizei verursacht wurde. Natürlich soll ein solcher Fall aufgeklärt werden, aber auch für unsere Kollegen/-innen gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Vorwürfe in Presse und Politik, das sei unangemessen und die Situation doch durch psychologische Ausbildung vermeidbar gewesen, oder gar eine Aufstellung aller möglichen Fälle aus der Vergangenheit (die teilweise zudem als rechtlich sauber von Gericht oder Staatsanwaltschaft mit Verfahrenseinstellung oder gar Freispruch geendet haben), sind da nicht hilfreich.

Leider ist mancher Bürger in psychischen Ausnahmesituationen oder infolge Drogen- bzw. Alkoholgenuss nicht mehr Herr seiner Sinne und damit Worten der Polizei leider nicht mehr zugänglich. In der Masse der Fälle ist auch nicht die Polizei von sich aus aktiv geworden, sondern von anderen Mitmenschen um Hilfe ersucht worden, weil eben der Betroffene verbalen Argumenten nicht mehr zugänglich war und oft auch schon Straftaten von ihm verübt wurden.

Dass ein Polizeipräsident sich schützend vor seine Mannschaft stellt, wenn nach den ersten Ermittlungen der Fall anscheinend nicht so gelaufen ist, wie vom angeblichen Opfer dargestellt, ist aus Sicht der vielen Polizeibeamten/-innen, die ihren Dienst ordnungsgemäß und hoch motiviert verrichten, nur zu begrüßen. Viel zu oft wird nämlich bei Vorwürfen der Beamte/die Beamtin von seinen Vorgesetzten wie die sprichwörtliche „heiße Kartoffel“ fallen gelassen und kann schauen, wie er mit der Situation klar kommt. Oft ist die Gewerkschaft dann die einzige Hilfe, weil sie anstelle des Dienstherrn, der eigentlich im Rahmen seiner Fürsorge dafür zuständig wäre, im Rahmen des Rechtsschutzes einen Anwalt zur Verteidigung zur Verfügung stellt.

Die ganze Diskussion ist ohnehin vom falschen Ende geführt. Wir leben in einem Rechtsstaat – jede Maßnahme eines Polizisten ist ohnehin auch im Nachhinein rechtlich überprüfbar – die Instrumente sind Dienstaufsichtsbeschwerde oder beim konkreten Verdacht auf Straftaten eine Strafan-zeige, selbst eine Eingabe an den Landtag mit Schilderung des Falles ist möglich.

Für eine körperliche Auseinandersetzung vor Ort mit dem Polizeibeamten besteht also absolut keine Notwendigkeit. Die gesamte Gesellschaft müsste dahin kommen, dass die Anordnung eines Polizeibeamten erst einmal akzeptiert wird, oft ist die Situation am nächsten Tag ohne Emotionen dann ohnehin geklärt – und ansonsten bleibt die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung. Widerstand und in Folge dessen Unmittelbarer Zwang durch die Polizei sind immer die schlechteste Lösung, denn dann sind Strafanzeige – oft mit Gegenanzeige des Bürgers, bei Verletzungen langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit oft ungewissem Ausgang, weil sich manche Situation einfach nicht mehr hundertprozentig klären lässt, die Folge. Wir sollten daran gehen, die URSACHE von Gewalt zu bekämpfen, anstatt uns immer mit den Folgen zu beschäftigen. Dann bräuchten wir auch nicht diskutieren über Gewalt gegen Polizeibeamte – und eben auch nicht wegen angeblicher Gewalt durch Polizeibeamte. Auch unsere Kollegen/-innen sehen sich nicht gerne als Zielscheibe und würden darauf gerne bei der Durchsetzung polizeilich notwendiger Maßnahmen verzichten.
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