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Bodycams mit Bild und Ton, TKÜ-Verbesserung, Richtervorbehalt bei V-Personen

GdP Berlin: Licht und Schatten – Rot-Rot-Grün stellt Entwurf für neues ASOG vor

Berlin.

Gemeinsam mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben die Innenpolitischen Sprecher der Regierungsparteien SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen am Montag einen Entwurf zur angekündigten Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorgelegt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht positive Elemente, aber auch negative, über die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch zu diskutieren sein wird.

GdP: Bodycams schaffen Chancengleichheit

„Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen nach der Präsentation beziehungsweise Verabschiedung von Gesetzesvorhaben, die das Handeln meiner Kolleg. erschweren, jetzt auch endlich mit einem Entwurf um die Ecke kommen, der notwendige Ermächtigungsgrundlagen schafft“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montag. Seit mehr als drei Jahren hat Rot-Rot-Grün eine entsprechende Neufassung angekündigt, sich aber bisher auf keinen Kompromiss einigen können. Dieser wurde jetzt wie auch der Entwurf zur/m Bürger- und Polizeibeauftragten oder zum Versammlungsfreiheitsgesetz vorgestellt, bevor der den Weg ins Parlament und die Ausschüsse durchläuft sowie zur Beteiligung vorgelegt wird. Cioma weiter: „Es ist deutlich zu erkennen, dass unsere Gespräche gefruchtet haben und das neue ASOG auch klare GdP-Handschrift beinhaltet. Die Ausweitung der TKÜ-Möglichkeiten samt der Nutzung von Imsy-Catchern und verpflichteten Mitarbeit der Telekommunikationsanbieter ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen internationalen Terrorismus. Es ist auch absolut notwendig, dass unsere Kolleg. endlich mit Bodycams ausgestattet werden, um sie vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen und eine Chancengleichheit gegenüber den Smartphone draufhaltenden Hobbyjournalisten herzustellen.“ Besonders positiv sei, dass Rot-Rot-Grün hier dem GdP-Vorschlag gefolgt ist und neben Bild- auch Tonaufnahmen ermöglicht. Neben Polizei und Feuerwehr wäre diese Möglichkeit aber auch für die Mitarbeitenden der Ordnungsämter anzustreben.

GdP grundsätzlich gesprächsbereit

Weniger erfreut zeigt sich Cioma über geplante Veränderungen bei der präventiven Kriminalitätsbekämpfung. „Es ist sicher argumentativ zu erklären, warum man aufenthaltsrechtliche Verstöße und Prostitution als kbO-Parameter für verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen streichen möchte. Aber, dass es präventive Maßnahmen nicht gerade einfacher macht, muss auch jedem klar sein. Grundsätzlich sind wir gesprächsbereit und freuen uns auf die folgende Debatte, zumal sich bei ausführlicher Betrachtung der einzelnen Änderungen wie dem Richtervorbehalt bei V-Personen weitere Fragen ergeben werden“, so der GdP-Landeschef. Nicht nachzuvollziehen sei, warum man bei Bodycams und TKÜ-Maßnahmen eine Evaluation festschreibt, zugleich aber auch ein Außerkrafttreten nach drei bzw. vier Jahren fixiert, ohne das Ergebnis zu kennen. Völlig unbeachtet ist das Thema Finaler Rettungsschuss. Zwar plant Rot-Rot-Grün eine Verbesserung des behördlichen Rechtsschutzes. Die Anmerkungen der GdP hinsichtlich folgender Schadensersatzansprüche, bei denen die Kollegen zivilrechtlich haften, wurden aber nicht beachtet. Die GdP erwartet, dass man den Weg der offenen Debatte und Einbindung, den man beim LADG unverständlicherweise nicht wählte, weitergeht. Die bisherigen Gespräche sowohl zur/m Bürger- und Polizeibeauftragten als auch zum Versammlungsfreiheitsgesetz seien sehr vielversprechend und für alle Beteiligten von Vorteil.
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