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Eingesetzte Sichtungskommission übergibt Abschlussbericht an SenInn

GdP Berlin: Problematik Schießstände: Alle überprüften Anträge fehlerhaft beschieden

Berlin.

Die auf Initiative von BDK, DPolG und GdP in Absprache mit dem damaligen Innensenator Andreas Geisel vor gut einem Jahr eingesetzte Sichtungskommission zum Ausgleichsfond Schießstätten hat am 4. Mai ihren Abschlussbericht (148 Seiten) an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport übergeben. Das Ergebnis ist erschreckend: Alle der 178 gesichteten Beschwerdevorgänge von Antragsstellenden zu den Ausgleichszahlungendes eingerichteten Fonds sind berechtigt, alle weisen auf eine fehlerhafte Bearbeitung hin und sollten neu betrachtet werden.

GdP: Faire Chance auf Entschädigungszahlungen

„Wir danken der vierköpfigen Sichtungskommission für ihre Arbeit. Die Entscheidung dranzubleiben und sich alles nochmal von unabhängiger Seite aus anzuschauen, war richtig und wichtig, damit Betroffene eine faire Chance auf Entschädigungszahlungen für jahrelange Behördenversäumnisse und die folgenden gesundheitlichen Schäden erhalten“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Freitagvormittag. Hintergrund für die Notwendigkeit warenmitunter sehr fragwürdige Entscheidungen der vom Senat eingesetzten Bewertungskommission im Umgang mit eingebrachten Anträgen. So wurde unter anderem die Dauer der Belastung auf schadstoffverseuchten Schießständen nicht berücksichtigt. So erhielten Betroffene, die nur kurze Zeit dort tätig waren, in zahlreichen Fällen eine vergleichbare Entschädigungszahlung wie Kollegen, die über Jahrzehnte giftigen Pulverdämpfen ausgesetzt waren.

DPolG: Vertrauensvolle Basis zur vollständigen Aufarbeitung

In Reaktion darauf verständigten sich BDK, DPolG und GdP mit SenInn auf eine Expertenkommission um Bernd Manthey (Inspekteur der Bereitschaftspolizei a.D.), Ralf Heilmann(Leitender Kriminaldirektor a.D.), Petra Klein (Rechtsanwältin und Kriminaldirektorin a.D.) und Michael Böhl (Kriminalhauptkommissar a.D.), die sich mit den Beschwerdevorgängen beschäftigen sollte. Die zuständige Senatsverwaltung möchte den ausführlichen Bericht in den nächsten Wochen vollständig auswerten und dann über entsprechende weitere Schritte informieren. „Wir haben gemeinsam mit SenInn von Beginn an auf vertrauensvoller Basis an einer Lösung gearbeitet, um den berechtigten Beschwerden in aller Sorgfalt nachkommen zu können. Unsere Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Familien verdienen eine vollständige Aufarbeitung und Berücksichtigung der Belastung. Wir verlassen und auf die Zusage des Staatssekretärs, dass wir den Bericht zeitnah zu sehen bekommen“, so DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf.


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