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Kein Einsatz von Schutzhunden wegen neuer Tierschutz-Hundeverordnung

GdP Berlin erhält Unterstützung durch Innensenatorin – Offener Brief an Bundesinnenministerin

Berlin.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) ist Berlins Polizei gezwungen, die 49 Schutzhunde bis auf Weiteres nicht mehreinzusetzen, da sowohl ihre Ausbildung, als auch das Training und der Einsatz nicht mehr mit der gesetzlichen Grundlage in Einklang zu bringen sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt sich offen für innovative, komplett gewaltfreie Ansätze im Umgang,sieht aber momentan für bestimmte Einsatzszenarien keine Alternative. Aus diesem Grund hat die GdP einen offenen Brief an die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geschrieben und eine Ausnahmegenehmigung für Sicherheitsbehörden gefordert. Unterstützunggab es bereits von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die klar signalisierte, dass Berlins Polizei nicht auf die Schutzhunde verzichten kann und sie sich schnellstmöglich um eine gesetzliche Grundlage für den weiteren Einsatz kümmert.

„Es ist ein sehr gutes Zeichen von Innensenatorin Spranger, dass sie sich nicht wegduckt, sondern als oberste Dienstherrin sofort Rückgrat zeigt und klar Position im Interesse von Berlins Polizistinnen und Polizisten sowie der Sicherheit dieser Stadt bezieht. Sie hat sich dieser Problematik umgehend angenommen, uns volle Unterstützung zugesichert und klar gemacht, dass ein Einsatz unserer Schutzhunde gar nicht zur Debatte steht. Wir brauchen sie und benötigen jetzt eine entsprechende Rechtsgrundlage“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Donnerstagvormittag. Gemäß TierSchHuV §2 Absatz 2 (5) ist es seit Jahresbeginn verboten „(…) bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sicherheitsbehörden wurde nicht geschaffen, dahingehende Stellungnahmen, unter anderem von der Berliner Polizei, ignorierte die Politik.

GdP: Hundeführer muss stets die Kontrolle zurückgewinnen können

„Die Berliner Polizei hat nicht umsonst bereits im letzten Jahr um eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden gebeten. Dass das komplett unbeachtet blieb, hat fatale Folgen. Wir sind absolut offen für innovative Trainingsmethoden, in denen auf Schmerzen verzichtet werden kann. Aber aktuell gibt es aus unserer Sicht keine bekannten Alternativen, um unsere vierbeinigen Kollegen auf bestimmte Einsatzsituationen vorzubereiten. Ein Schutzhund ist kein Schoßhund und wir sollten auch nicht vergessen, dass Straftäter im Regelfall keine Rücksicht auf das Tierschutzgesetz und das Wohl der Tiere nehmen“, so Kelm. Die GdP verwies darauf, dass es in 95 Prozent der Fälle mit Kommunikation klappt, man aber auch in den anderen fünf Prozent sofort die Kontrolle zurückgewinnen müsse (z. B. wenn der Schutzhund bei einem Randalierer zum Einsatz kommt und sich in dessen Arm verbeißt) – Zum Wohl der Tiere, der Kolleginnen und Kollegen, aber auch despolizeilichen Gegenübers. Neben dem Kontakt zu Iris Spranger hat sich die GdP deshalb auch mit einem offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt und um eine Ausnahmeregelung gebeten. Denkbar sei eine Übergangsregelung, die an eine Überprüfung der bisherigen Methoden sowie mögliche tierfreundliche Änderungen gebunden wird.
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